Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der folgende Artikel Beschreibt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (kurz: JUH )
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat ihre Wurzeln 1099 in Jerusalem gegründetem Johanniter Orden. Sie im Januar 1952 in Hannover (Deutschland) gegründet aus ehrenamtlicher Initiative entstanden. Hauptgrund dafür waren die vielen Verletzten und die aufgrund der wachsendne Verbreitung von Kraftfahrzeugen Unfällen entstanden (daher auch "Unfall" im Namen). JUH wurde im Sinne des 1. Genfer (Art. 26) vom 12. August 1949 anerkannt. sind sie eher unter dem Namen "Die bekannt.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. gliedert sich in die über 200 Orts- Kreis- und Regionalverbände
Heute helfen rund 15.000 Ehrenamtliche und Hauptamtliche (Vollzeit- Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) Mitglieder Mehr als 1 1 Millionen Menschen unterstützen JUH als Fördermitglieder finanziell und ideell. In Jugendorganisation der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Johanniter-Jugend beteiligen sich 4.000 Kinder und Jugendliche.
Rettungsdienst : Die JUH betreibt in Deutschland über Rettungswachen welch mit Krankentransportwägen Rettungswägen und Notartseinsatzfahrzeugen Besetzt sind. Die beschäftigen neben vielen Ehrenamtlichen und Zivildienstleisender c.a. Hauptamtliche Mitarbeiter im Rettugsdienst.
Zivil- und Katastrophenschutz (kurz: KatS): Der KatS hat die die Folgen von Großschadensereignisse zu Bewältigen. Dafür die JUH vom Bund gestellte Sanitäts und
Soziale Dienste: Die Johanniter betreuen Jugendliche und Alte. Sie betreiben bzw. beteiligen sich Sozialstationen und Diakoniestationen und liefern Essen-Auf-Rädern aus.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. verfolgt ausschließlich mildtätige gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. Rechtlich die Johanniter-Unfall-Hilfe ein eingetragener Verein des privaten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die JUH ein Fachverband des Diakonischen Werkes der Evangelischen in Deutschland (EKD) und als freiwillige Hilfsgesellschaft Sinne des 1. Genfer Abkommens (Art. 26) 12. August 1949 anerkannt.