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Dienstgipfelhöhe


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Die Dienstgipfelhöhe bezeichnet in der Luftfahrt die Höhe die ein Luftfahrzeug maximal erreichen kann. Sie ist dann wenn die Steigegeschwindigkeit 0 5 m/s nicht überschreiten kann.

Sie beträgt i.d.R. bei Passagierflugzeugen 12.000 m bei Sportflugzeugen 4000 m.



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