Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Bezeichnungen der Dienstgrade in der Schweizer Armee wurden durch das Parlament in Art. 102 des Militärgesetzes festgelegt. Landesregierung (Bundesrat) kann für die Mannschaft und Unteroffiziere weitere Grade einführen. Von diesem Recht sie für die Armee XXI in Art. 5 der 'Verordnung über Organisation der Armee (VOA) vom 26. November Gebrauch gemacht.
Wer in einen bestimmten Grad befördert behält ihn auch dann wenn er/sie die nicht mehr innehat. Aus der Militärdienstpflicht entlassene der Armee dürfen ihren zuletzt getragenen Grad dem Zusatz "ausser Dienst" (Abk.: "aD") weiterführen.
Weiblichen Soldaten stehen alle Funktionen offen. führen daher die Gradbezeichnungen ihrer ranggleichen männlichen Kein "(w)" hinter dem Grad wie bei Bundeswehr .
Fachoffiziere Der Fachoffizier (FachOf) ist im schweizerischen Milizsystems ein der Mannschaft der Unteroffiziere oder der Höheren der/die aufgrund besonderer Kenntnisse für einen Einsatz dauerhaft in den Offizierstand befördert wurde. Es sich dabei nicht um einen Dienstgrad sondern eine Funktion. Für die Bestimmung der Besoldung die Rechte und Pflichten kann der Fachoffizier nach Funktion in den Gradstufen zwischen Oberleutnant Oberstleutnant eingestuft werden.
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