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Diplom-Studiengang


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Diplomstudiengänge umfassen das Studium eines Faches bis zum berufsqualifizierenden Abschluss Diplom (z. B. Diplom-Ingenieur Diplom-Mathematiker Diplom-Psychologe Diplom-Ökonom in Österreich die entsprechenden Magistergrade ). Dabei muss in universitären Studiengängen in Regel nach der Hälfte der Studienzeit eine (in Österreich: erste Diplomprüfung) abgelegt werden in die bisher erlernten Grundlagen im jeweiligen Studienfach werden.

Organisatorischer Ablauf und einzuhaltende Fristen sind einer Diplomprüfungsordnung festgeschrieben. Eine solche Diplomprüfungsordnung und Änderungen werden in der BR Deutschland vom des jeweiligen Bundeslandes geprüft und gegebenenfalls zugelassen. (Bildung steht Länderhoheit ).

Vor allem im Hauptstudium (nach dem Vordiplom ) sind Differenzierungen durch Studienschwerpunkte und Vertiefungsrichtungen

Diplomstudiengänge finden sich vorwiegend in den und Naturwissenschaften aber auch in einigen Fächern Geistes- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

In Österreich waren bis zur Einführung Universitäts-Studiengesetzes von 1995 fast alle Studienrichtungen (Ausnahme Medizin ) als Diplomstudien eingerichtet die mit dem Magister oder dem Diplom abgeschlossen wurden.

Mit der Einführung des (europaweiten) Bakkalaureat / Master -Systems an Fachhochschulen und Universitäten werden aber immer mehr Diplomstudiengänge in zwei separate aufeinander Studien aufgeteilt (Bakkalaureats- und Magisterstudium).

Siehe auch: Diplom Akademischer Grad (mit einer Zusammenstellung akademischer Grade)




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