Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 26. Mai 2012 

Direkte Steuer


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Man unterscheidet im Steuerwesen direkte Steuern und indirekte Steuern .

Direkte Steuern werden unmittelbar vom Steuerschuldner erhoben. Zu direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und Vermögen (z. B. Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaftssteuer Vermögenssteuer Solidaritätszuschlag Zinsabschlagsteuer ) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem Verbauch (z. B. Kraftfahrzeugsteuer Hundesteuer Jagdsteuer).

Indirekte Steuern im Gegensatz dazu muss nicht der Steuerschuldner leisten sondern stellvertretend eine andere Person die entsprechende Belastung an den eigentlichen Steuerschuldner Dazu zählen etwa die Mineralölsteuer die nicht vom eigentlichen Verbraucher sondern vom Mineralölhersteller an den Staat abgeführt wird Biersteuer Sektsteuer Salzsteuer und als aufkommensstärkste Steuer Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt). Hier wird die Steuer von Firma in der Produktionskette anteilig für ihren der Wertschöpfung an das Finanzamt abgeführt.




Bücher zum Thema Direkte Steuer

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Direkte_Steuern.html">Direkte Steuer </a>