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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Direktmandat


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Die Direktmandate werden bei der Wahl zum deutschen Bundestag durch die Erststimmen verteilt.

In jedem Wahlkreis können Kandidaten der politischen Parteien und unabhängige Kandidaten gegeneinander antreten. Gewählt dabei per Mehrheitswahlrecht .

Der Kandidat der das Direktmandat gewonnen zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört zu einer Gruppierung die mehrere Mandate auf vereinen kann so bekommt diese den Gruppenstatus Bundestag; gehört er einer Partei an die als 5% der Mandate errungen hat bekommt Fraktionsstatus .

Kann eine Partei mindestens 3 Direktmandate so erhält sie auch dann Mandate gemäß Zweitstimmenanteil wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen gewonnen hat ( Grundmandatsklausel ).

Siehe auch: Direktkandidat




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