Dispens Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Dispens ist die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot . Im katholischen Kirchenrecht steht der Begriff vor allem für Befreiung von einem Ehehindernis durch die übergeordneten Kirchenbehörde dem bischöflichen Offizialat z.B. eine Heiratserlaubnis für eine unter Blutsverwandten . Eventuell über die Erteilung eines Dispenses Akten können eine wertvolle Quelle der Genealogie sein.
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