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Disposition


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Unter Disposition - von lat. dispositio : Aufteilung Zuweisung. Ferner: Die Anordnung die die Gliederung der Plan - versteht man
  1. allgemein die Verfügung über ein Gut eine Fähigkeit oder Vermögen. Steht etwas zur Disposition steht es zur Verfügung bzw. kann abgeschafft werden. Ist jemand schlecht oder nicht disponiert stehen ihm seine Mittel wenig oder zur Verfügung. Dies bezieht sich oft auf oder reproduktiv tätige Personen (Künstler) aber auch die finanziellen Möglichkeiten einer Person.
  2. im wirtschaftlichen Bereich jene Organisationsstruktur die interne externe Kunden eines Unternehmens mit Material und erfolgreich versorgen soll - siehe Disposition (Wirtschaft)
  3. in der Medizin die jeweils spezifische Empfänglichkeit bzw. erbliche Veranlagung eines Organismus für Erkrankungen - siehe (Medizin)
  4. in der Psychologie und Sozialpsychologie eine grundlegende Einstellung oder Veranlagung siehe Disposition (Psychologie)
  5. in der Musik die Anzahl und Art Register einer Orgel siehe Disposition (Orgel)

Siehe auch: Disponent - Dispositionskredit - Dispositionsfond




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