Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Doktor oder die weibliche Form Doctrix (von lateinisch : docere lehren und doctus gelehrt)
Voraussetzung für das Promotionsstudium (in Österreich: ist der Magister Artium das Diplom oder Staatsexamen . Zusätzlich zum jeweiligen Hochschulabschluss wird dabei noch die Mindestnote "Gut" vorausgesetzt. (Dies gilt nicht für alle deutschen Hochschulen - es je nach Studiengang durchaus auch eine so "Direktpromotion" möglich also der Erwerb der Promotion vorheriges Ablegen von Magister Diplom oder Staatsexamen.) die Promotion muss eine wissenschaftliche Arbeit ( Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die mündliche Promotionsleistung ist nach Universität und Fach entweder eine Disputation in der die Dissertation verteidigt wird aber ein Rigorosum . Die genauen Vorschriften zur Promotion sind der jeweiligen Universität in der Promotionsordnung nachzulesen.
In England und Amerika kennt man Entsprechung des Doktorgrades vor allem den Ph.D. ( Ph ilosophiæ D octor siehe dazu auch den englischen Wikipedia-Beitrag ) ohne explizite Beifügung des Fachgebietes. Weiterhin es je nach Universität noch verschiedene andere die aber längst nicht so verbreitet sind.
Aus der ehemaligen DDR übernommen : oben mit einer Raute (#) markiert
Dr. sc. (scientiae): Doktor der Wissenschaften (in Kombination der jeweiligen Fakultät bspw. Dr. sc. jur.) Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland
Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor der gesamten Heilkunde . Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium und ist in erster Linie ein Nachweis Berufsausbildung nicht der wissenschaftlichen Qualifikation.
Dr. scient. med (scientiae medicae): Doktor der medizinischen Wissenschaft. ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen