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Dreikaiseredikt


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Das Dreikaiseredikt " Cunctos populos " wurde am 27. Februar 380 in Thessaloniki von den römischen Kaisern Theodosius I. Gratian und Valentinian II. verabschiedet. Es beendete die nominelle Religionsfreiheit des vierten Jahrhunderts und gilt als wesentlicher Schritt um das Christentum zur Staatsreligion zu machen.

Das Edikt richtet sich formell an Bevölkerung Konstantinopels meinte aber das gesamte Reichsvolk. Es als politischer Erlass verfasst; die Idee der stand im Vordergrund. Eine vorherige Konsultation mit und theologischen Vertretern erfolgte nicht. Im folgenden wurde es durch Ausführungsbestimmungen über den Umgang Häretikern ergänzt.

Inhaltlich wird der (römisch - alexandrinische) an die Dreieinigkeit Gottes zur verbindlichen Staatsreligion was davon abweicht zur Häresie mit den entsprechenden Konsequenzen erklärt. Nicht wurden unmittelbar in die Tat umgesetzt. Vorerst Verbannungen und Kirchenschließungen statt. (Die erste Todesstrafe 385 in Trier verhängt). Gleichwohl wurde das Edikt nie sondern bildete eine Rechtsgrundlage für das im Jahrhundert ins Leben gerufene Amt der Inquisition .
Das Edikt Cunctos populos -- Wortlaut latein und deutsch
CUNCTOS populos quos clementiae nostrae regit temperamentum Alle Völker über die wir ein und maßvolles Regiment führen
in tali volumus religione versari sollen so ist unser Wille in Religion verharren
quam divinum petrum apostolum tradidisse romanis die der göttliche Apostel Petrus den überliefert hat
religio usque ad nunc ab ipso insinuata wie es der von ihm kundgemachte bis zum heutigen Tage dartut
quamque pontificem damasum sequi claret et petrum episcopum virum apostolicae sanctitatis und zu dem sich der Pontifex klar bekennt wie auch Bischof Petrus von ein Mann von apostolischer Heiligkeit;
hoc est ut secundum apostolicam disciplinam doctrinam patris et filii et spiritus sancti deitatem sub parili maiestate et sub pia credamus. das bedeutet dass wir gemäß apostolischer und evangelischer Lehre eine Gottheit des Vaters und Heiligen Geistes in gleicher Majestät und Dreifaltigkeit glauben.
Hanc legem sequentes christianorum catholicorum nomen amplecti Nur diejenigen die diesem Gesetz folgen so gebieten wir katholische Christen heißen dürfen;
reliquos vero dementes vesanosque iudicantes haeretici dogmatis sustinere die übrigen aber die wir für und wahnsinnig halten haben den Schimpf ketzerischer zu tragen.
nec conciliabula eorum ecclesiarum nomen accipere Auch dürfen ihre Versammlungsstätten nicht als bezeichnet werden.
divina primum vindicta post etiam motus nostri ex caelesti arbitrio sumpserimus ultione plectendos. Endlich soll sie vorab die göttliche dann aber auch unsere Strafgerechtigkeit ereilen die durch himmlisches Urteil übertragen worden ist.




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