Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter dem dualen Rundfunksystem versteht man das gleichzeitige Bestehen von und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so wie es in Deutschland seit 1984 der Fall ist.
Mit dem 3. Rundfunkurteil dem so genannten FRAG-Urteil bereitet das Bundesverfassungsgericht den Weg für den privaten Rundfunk . Basis sind die Landesmediengesetze die innerhalb dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.
Vor 1984 existierten in Deutschland mit ARD ZDF und den so genannten Dritten Programmen - von den Rundfunkstationen der alliierten wie AFN den von Deutschland aus betriebenen wie der VoA und dem Privatsender "Europa der seine Entstehung dem besonderen Statut des in den 50er Jahren verdankte und ein kommerzielles Programm von Felsberg-Berus ausstrahlt - nur Fernsehsender. Lediglich in Grenznähe konnten einige aus Ausland speziell fürs deutsche Publikum sendenden kommerziellen wie Radio Luxemburg empfangen werden. Erst der der Kabelnetze und ein Politikwechsel mit Helmut Kohl im Jahre 1982 ermöglichte nach dem Grundsatzurteil die Einführung Dualen Rundfunksystems.
Die Landesmediengesetze regeln zum einen den der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Finanzierung aus ( GEZ ) und die Existenzberechtigung der werbefinanzierten Privatsender .
Mit PKS dem Vorläufer von SAT.1 ging am 1. Januar 1984 der erste private Fernsehsender an Start. Einen Tag später folgte RTL plus (heute RTL ) das sein Programm damals noch aus Luxemburg ausstrahlte.