Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. E-Musik ist eine Abkürzung für die so ernste Musik die ernst zu nehmende oder kulturell wertvolle Musik in Abgrenzung von der Unterhaltungsmusik ( U-Musik ) und der funktionalen Musik ( F-Musik ) bezeichnen soll. Dieser entgegen steht die Autonome Musik als "reinste" Form der E-Musik.
Die Grenzen zwischen E- und U-Musik fließend und zudem nur im zeitlichen Kontext während die Operette beispielsweise zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein typischer Vertreter der U-Musik war sie heute eher der E-Musik zugerechnet.
Die Unterscheidung zwischen E- U- und ist insgesamt recht umstritten da sie
ausschließlich im deutschsprachigen Raum üblich ist
eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell U-Musik dagegen nicht")
und sich für die systematische Klassifikation von als wenig praxistauglisch erwiesen hat.
Eine praktische Bedeutung hat die Unterscheidung E-Musik und U-Musik allerdings seit Anfang des Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA ).
Fälschlicherweise wird E-Musik umgangssprachlich häufig mit klassischer Musik gleichgesetzt.