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Die European Free Trade Association Abk. EFTA (dt. europäische Freihandelsassoziation ) ist eine Freihandelszone in Europa .
Sie wurde am 4. Januar 1960 durch die Stockholmer Konvention gegründet. Zielsetzung die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer und die Vertiefung des Handels und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch Welt insgesamt zu vertiefen. Gleichzeitig sollte sie Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften und deren politischen Zielen bilden.
Nach dem Wechsel von Dänemark und Vereinigten Königreich ( 1973 ) Portugal ( 1986 ) Finnland Österreich und Schweden ( 1995 ) zur Europäischen Gemeinschaft umfasst die EFTA noch vier Länder: Island Norwegen die Schweiz Liechtenstein. Mit Ausnahme der Schweiz bilden diese zusammen mit den Mitgliedern der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Es bestehen die folgenden EFTA-Institutionen :
Das EFTA-Sekretariat in Genf Brüssel und übernimmt verschiedene Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben.
Die EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel überwacht die des EWR -Abkommens durch Island Liechtenstein und Norwegen.
Der Gerichtshof der EFTA in Luxemburg die gerichtliche Kontrolle inbezug auf das EWR -Abkommen und die Staaten Island Liechtenstein und aus.
Die Gründung der EFTA ist als auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaften zu Die Geschichte der EFTA seit ihrer Gründung steht bis heute im engen Zusammenhang mit Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften zur heutigen EU.
Der Zweite Weltkrieg mit seiner zerstörerischen Kraft hatte in westlichen Welt die Erkenntnis gebracht dass politische und Protektionismus einen Neuaufbau in friedlichem Miteinander unmöglich machten. Bereits auf der abgehaltenen Konferenz von Bretton Woods war deshalb neben der Ausarbeitung eines für die Nachkriegszeit das Konzept einer weltweiten (International Trade Organization ITO) erarbeitet worden die Länder der westlichen Welt umfassen sollte. Zwar die ITO selbst nie realisiert sie bildete die Basis für das GATT -Abkommen 1948 dem Vorläufer der heutigen WTO .
Die USA stellten 1947 im Rahmen European Recovery Program (ERP Marshallplan ) 13 Mrd. US-$ zum Wiederaufbau bereit die europäischen Länder in den Entscheidungsprozess über Verwendung der bereitgestellten Mittel eingebunden werden sollten. diesem Zweck wurde 1948 die Organization for European Economic Co-operation ( OEEC ) gegründet um die Distribution der US-Hilfe die Aufstellung europäischer Wiederaufbaupläne zu koordinieren und die Liberalisierung von Handels- und Zahlungsströmen hinzuwirken. OEEC wurde ihrerseits 1961 in die Organization Economic Co-operation and Development ( OECD ) überführt.
Bei der Gründung der OEEC zeigte erstmals eine aufkommende Spaltung Westeuropas in zwei Die von Frankreich angeführten kontinentalen Föderalisten waren darum bemüht zugunsten eines beschleunigten nationale Kompetenzen auf europäische Ebene zu übertragen die OEEC als supranationale Organisation zu etablieren. britischen und skandinavischen Funktionalisten lehnten hingegen jede Schwächung der eigenen Souveränität ab wollten nur eine Kooperation der Regierungen zulassen. Sie konnten ihre Vorstellungen bei Gründung der OEEC weitgehend durchsetzen.
Um den Frieden in Europa dauerhaft sichern wurde insbesondere eine Beendigung der historischen zwischen Frankreich und Deutschland als notwendig erachtet. einem Plan des französischen Außenministers Robert Schuman wurde von Deutschland Frankreich Italien und den Benelux -Ländern 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Montanunion ) gegründet eine Zollunion im Montanbereich unter der Kontrolle einer souveränen Hohen Behörde .
Das Vereinigte Königreich war aufgrund seiner Interessen und seiner engen wirtschaftlichen Verbindungen zum Commonwealth nicht an der Verwirklichung einer geschlossenen interessiert und blieb bei der Gründung der Gemeinschaften zunächst ebenso außen vor wie Schweden Schweiz und Österreich die aufgrund ihrer Neutralität derart weitreichenden politischen Verpflichtungen eingehen wollten. Der Großbritannien unterbreitete Plan zur Schaffung einer OEEC-weiten Freihandelszone unter Wahrung nationaler Zolltarife und eigener Außenhandelspolitiken scheiterte jedoch im 1958 in den so genannten Maudling-Verhandlungen .
Stattdessen wurden 1959 Verhandlungen zur Realisierung Ersatzlösung der Schaffung einer kleinen Freihandelszone von sieben Ländern -- Dänemark Großbritannien Österreich Portugal Schweden Schweiz -- aufgenommen. Diese nach nur sechs Monaten in die Stockholmer dem Gründungsdokument der EFTA. Es beschreibt die der EFTA und legt die Rechte und der Mitgliedsstaaten fest. Die Stockholmer Konvention wurde 4. Januar 1960 unterzeichnet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Die erste im vorgesehene Zollsenkung erfolgte zum 1. Juli 1960. EFTA-Übereinkommen galt auch für Liechtenstein welches mit Schweiz durch eine Zollunion verbunden war. Ab Juni 1961 war Finnland durch ein Assoziationsabkommen in den territorialen Anwendungsbereich der EFTA einbezogen.
Die EFTA war von Anfang an temporäre Organisation geplant um durch Bündelung der Interessen eine Annäherung an die EG zu und die in der Präambel als primäres Ziel definierte Schaffung eines alle OEEC-Länder umfassenden Marktes zu verwirklichen. Zwischenzeitlich ein Abbau der Zollschranken den freien Handel den Mitgliedern erleichtern und den freien Welthandel im Sinne des GATT-Abkommens fördern. Artikel der Stockholmer Konvention fordert konkret
die Förderung von Wirtschaftswachstum Vollbeschäftigung Produktivitätssteigerungen und finanzieller Stabilität zur Verbesserung des Lebensstandards
die Gewährleistung gerechter Handels- und Wettbewerbsbedingungen
die Erzielung und Aufrechterhaltung eines Ausgleiches zwischen Partnern und den verschiedenen Wirtschaftssektoren
einen aktiven Beitrag zur Ausweitung des Welthandels leisten.
Anders als die EG die die ökonomische Integration im wesentlichen als einen Zwischenschritt zur politischen Integration betrachtete wollte die EFTA ihren die volle politische Handlungsfreiheit erhalten; ein wesentliches dafür war der Verzicht auf gemeinsame Außenzölle. erheblicher struktureller Differenzen wurden auch Landwirtschaft und Fischerei nicht miteinbezogen außerdem wurde von einer der nationalen Steuer- und Sozialsysteme abgesehen. Im Gegensatz zu den auf Zeit angelegten EG-Verträgen definiert das EFTA-Abkommen auch Recht nach zwölfmonatiger Kündigungsfrist aus der Assoziation auszutreten.
Gemäß der EFTA-Philosophie der Entstehung supranationaler entgegenzuwirken sollten die notwendigen Institutionen mit einem an Organisationsaufwand so flexibel wie möglich bleiben. einziges Entscheidungsorgan wurde daher der EFTA-Rat geschaffen der regelmäßig auf Minister- oder zusammentrat und die politische Führung der EFTA Der EFTA-Rat konnte gleichzeitig Beschlüsse fassen und Umsetzung überwachen.
Zur Unterstützung des Rates konnten je Bedarf Arbeitsgruppen und Komitees einberufen werden. Eine nahm hierbei das Konsultativkomitee ein das aus führenden politisch unabhängigen aus verschiedensten Bereichen der Wirtschaft aller Mitgliedsstaaten und eine Wahrnehmung der öffentlichen Meinung durch den Rat vereinfachte.
Weiterhin wurde am Amtssitz der EFTA Genf ein für die Gesamtkoordination der EFTA-Aktivitäten ständiges EFTA-Sekretariat errichtet wozu bis in die 90er Jahre nicht mehr als 150 Mitarbeiter waren während die EG-Kommission in Brüssel bereits in den 60er Jahren mehr als 5000 Mitarbeiter beschäftigte.
Nach Gründung von EG und EFTA zwischen beiden Organisationen zunächst ein starkes Konkurrenz- Rivalitätsdenken. Die EFTA war im ersten Jahrzehnt Bestehens vorwiegend darum bemüht sich als alternatives zu etablieren und die eigene Handlungsfähigkeit zu Dies geschah vor allem durch Abbau der die nach beschleunigtem Zeitplan bereits zum 31. Dezember 1966 drei Jahre früher als zunächst geplant abgeschafft wurden.
Das Ziel der EFTA eine starke gegenüber der EG zu schaffen wurde aber erreicht. Verschiedene Versuche der gemeinsamen Annäherung der an die EG in den Jahren 1960/61 erfolglos und wurden von einer bilateralen Vorgehensweise Insbesondere im Vereinigten Königreich hatte man erkannt sich das wirtschaftliche Wachstum in den EG-Staaten schneller vollzog als der EFTA und dass eine politische Isolation drohte. Im Juli 1961 entschloss sich das Vereinigte Königreich den EG-Beitritt zu beantragen. Antrag schlossen sich auch Dänemark Norwegen und außerhalb der EFTA -- Irland an während die neutralen EFTA-Staaten Österreich und Schweiz die EG-Assoziierung beantragten.
Die von Frankreich dominierte EG ließ Beitrittsverhandlungen im Januar 1963 zunächst jedoch scheitern. nach Ablösung des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle durch Georges Pompidou wurde über die 1967 erneut gestellten beraten. Der grundsätzliche Beschluss zur ersten EG-Erweiterung im Dezember 1969 gefasst.
Großbritannien Dänemark und Irland traten zum 1. Januar 1973 aus der EFTA aus und in EG ein in Norwegen wurde der EG-Beitritt Referendum abgelehnt. Die erste EG-Erweiterung markierte den eines neuen Abschnittes zwischen EG und EFTA als pragmatischer Bilateralismus bezeichnet werden kann.
Auf Initiative Großbritanniens wurden zwischen der und den einzelnen EFTA-Staaten zu denen ab 1970 auch Island gehörte bilaterale Freihandelsverträge abgeschlossen. von vier Jahren bis zum Juli 1977 konnte die größte Freihandelszone der Welt für gewerbliche und industrielle realisiert werden.
Den neutralen EFTA-Staaten öffneten sich damit EG-Märkte für industrielle Güter während ihnen die wirtschaftspolitische Handlungsfreiheit erhalten blieb. Über die Bereiche Freihandels hinaus waren die EFTA-Staaten zudem um Zusammenarbeit mit der EG bemüht u.a. in Bereichen Umweltschutz Forschung und Technik Atomenergie Fischerei und Schifffahrt sowie technische Normen .
Gleichzeitig ergab sich für die EFTA auch die paradoxe Situation dass mit der Verwirklichung der Freihandelszone für industrielle Güter die vertraglichen Ziele weitgehend erreicht worden waren sie jedoch an und Attraktivität gegenüber der EG aber verloren und auf die Funktion der bloßen Verwaltung Freihandels reduziert zu werden drohte.
Vor dem Hintergrund der Beseitigung der quantitativen Restriktionen fand im April 1984 in Luxemburg ein gemeinsames Ministertreffen von EG und statt. Bei dieser ersten gemeinsamen Ministertagung beschloss die bestehende Kooperation fortzusetzen und auf Basis neuen multilateralen Dialoges den so genannten Luxemburg-Prozess zu etablieren. In diesem Zusammenhang wurde vom Konzept eines dynamischen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gesprochen der einen Ausbau des freien Handels gewährleisten sollte.
Aus Sicht der EG aber war bislang angewandte Form des bilateralen Dialogs mit EFTA-Staaten nicht mehr geeignet weil individuelle Verhandlungen homogene Ausgestaltung der externen Beziehungen der EG Durch Ausklammerung sensibler Bereiche wie z.B. der Landwirtschaft oder dem Personenverkehr wurde aus Sicht der EG der erweckt dass sich die EFTA-Staaten ökonomische Vorteile würden ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen.
die Priorität des eigenen Integrationsprozesses gegenüber dem externer Relationen
die Bewahrung interner Entscheidungsautonomie und die Abwehr Einflüsse auf die innere Autonomie
die Sicherstellung einer ausgewogenen Verteilung von Rechten Pflichten ( advantages and obligations ).
Die Priorität der Vollendung des Binnenmarktes einem Ausbau der externen Beziehungen der EG dass die traditionelle Vorgehensweise der EFTA eine schrittweise vollzogene Annäherung an die EG zu nun nicht mehr erfolgreich sein würde. Für EFTA-Staaten bestand damit erneut die Gefahr der durch die EG. Zwar waren EFTA und gemessen am Außenhandel zum jeweils wichtigsten Wirtschaftspartner anderen geworden aufgrund ihrer Größe waren die jedoch weit stärker von der EG abhängig umgekehrt. Als Nichtmitglieder verfügten sie außerdem auch kein politisches Mitbestimmungsrecht innerhalb der EG.
In der Situation des zum Stillstand Luxemburg-Prozesses unterbreitete im Januar 1989 der Präsident der EG-Kommission Jacques Delors den Vorschlag die Annäherung zwischen EG EFTA auf eine neue institutionelle Basis zu Die EFTA-Staaten sollten als ganzes in den Markt eingebunden und in gemeinsame Entscheidungs- und integriert werden.
Zwar fiel es den einzelnen EFTA-Staaten schwer die stark differierenden nationalen Interessen in gemeinsamen Position zu vereinen grundsätzlich war man bereit den Standpunkt der EG das bestehende in vollem Umfang beizubehalten und die Regeln Binnenmarktes auf den EWR zu übertragen zu Der Acquis communautaire (rechtlicher Besitzstand der EG) wurde jedoch als Ausgangspunkt betrachtet um unter Berücksichtigung spezifischer Interessen zu individuellen Übergangs- und Sonderregelungen zu Insbesondere wurden eine angemessene aktive Beteiligung bei Gestaltung zukünftigen EWR-Rechts gefordert.
Durch den Zusammenbruch der kommunistischen Systeme in Osteuropa hatten sich jedoch internationalen politischen Rahmenbedingungen entscheidend verändert und die konnte noch stärker als politisches und ökonomisches in Europa in Erscheinung treten. Mit Beendigung Ost-West-Konfliktes hatte die Neutralitätspolitik ihren dominierenden Charakter und die politische Rechtfertigung für eine Sonderbehandlung EFTA-Staaten war entfallen. Dies bedeutete dass dass EG nur noch zu wenigen Zugeständnissen bereit und kompromisslos auf den eigenen Standpunkten beharren
Dies zeigte sich vor allem bei Fragen die die Mitbestimmung und die Auslegung europäischem Recht betrafen. Die EFTA-Staaten mussten sich verpflichten sich am finanziellen Ausgleich strukturschwacher europäischer finanziell zu beteiligen eine echte Mitbestimmung im der EG dominierten EWR-Ministerrat -Gerichtshof und im Komitee wurde ihnen jedoch nicht zugestanden; insbesondere Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof hatten sich diesen Forderungen vehement widersetzt. mussten sie eine automatische Übernahme aller zukünftigen Acquis akzeptieren ohne am politischen Prozess beteiligt werden.
Insgesamt eröffnete der EWR zwar allen Staaten die Erschließung großer Marktpotentiale und verschaffte EFTA-Staaten zudem gewisse Privilegien gegenüber den osteuropäischen Ländern aus Sicht EFTA-Staaten war damit jedoch das eigentliche Ziel Chancengleichheit zwischen EG- und EFTA-Staaten zu wahren der drohenden Marginalisierung zu entgehen verfehlt. Der stellte somit keine echte Alternative zur EG-Mitgliedschaft Da eine echte Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen der EG nur als Vollmitglied erreicht werden entschieden sie sich sukzessiv den Beitrittsantrag zu Auf Österreich (1989) und Schweden (1991) folgten Finnland die Schweiz und Norwegen wodurch die in gewisser Weise den Charakter von vorgezogenen annahmen.
Dennoch wurde die Schaffung des EWR 1. Januar 1993 parallel zum Beginn des EG-Binnenmarktes beschlossen. die norwegische Bevölkerung 1994 bereits zum zweiten den EG-Beitritt ablehnte und die Schweiz auch EWR-Abkommen nicht ratifizierte traten Österreich Finnland und Schweden zum 1995 der Europäischen Union bei.
Seit 1995 wird die EFTA nur noch von Liechtenstein Norwegen und der Schweiz gebildet und somit in drei zusammenhangslose Landflecken zerklüftet. Trotz Heterogenität und stark differierender wirtschaftspolitischer Interessen beschlossen aber die EFTA-Minister bei gemeinsamen Treffen im Dezember 1994 und Juni die EFTA als Zweckverband fortzuführen und als im EWR zu erhalten.
Eine Aufnahme neuer Mitglieder war nach des slowenischen Beitrittsgesuches im Herbst 1995 hingegen unwahrscheinlich Eine zeitweilig diskutierte Funktion als Warteraum für osteuropäische Länder die über einen der EFTA-Mitgliedschaft verbundenen EWR-Beitritt in kleinen Schritten die EG hätten herangeführt werden können erwies als zu wenig attraktiv. In der politischen wurde diese Idee deshalb nicht weiter verfolgt.
Gemäß einem Beschluss von 1999 wurde EFTA-Konvention zum 1. Juni 2002 um die so genannte Vaduzer Konvention um eine Anpassung an die EWR-Vereinbarungen (bzw. Nichtteilnahme der Schweiz) sowie die 1995 etablierte WTO zu erreichen. Die Aufgabe der EFTA sich heute trotzdem vorwiegend auf die Verwaltung Umsetzung EFTA-Konvention (EFTA-interner Handel) das EWR-Abkommen sowie Freihandelsabkommen mit Drittländern die in den 1990er Jahren verstärkt geschlossen wurden. Heute bestehen 23 Freihandelsabkommen mit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern den Mittelmeer -Anrainerstaaten aber auch amerikanischen ( Mexiko Chile ) und asiatischen ( Singapur ) Ländern.