EG-Verordnungen sind in den Mitgliedsstaaten der unmittelbar und verbindlich geltendes Recht (vgl. Art. Unterabsatz 1 EG-Vertrag ). Es handelt sich um Gesetzgebungsakte der Organe der EG.
Sie gehen dem nationalen Recht vor können sich an die EG selbst die oder die Angehörigen der Mitgliedsstaaten richten.
Auf der Homepage der EG und EU kann man Gesetzgebung nach Verordnungen suchen.