Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auch als EG-Vertrag oder Römische Verträge bezeichnet wurde gemäß seiner Bezeichnung die Europäische Gemeinschaft gegründet.
Der Vertrag hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union umbenannt. Gemäß dem Vertrag von Amsterdam der EG-Vertrag neu nummeriert.
Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche eine Verteidigungsgemeinschaft gründen ( EVG -Vertrag) die jedoch scheiterten weil der beabsichtigte von der französischen Nationalversammlung (Parlament) abgelehnt wurde. Es folgte die dass die euröpäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet leichter voaranzutreiben wäre.
Der ursprünglich im EGKS-Vertrag geregelte Montansektor wurde nach dessen Auslaufen Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Seit dem Vertrag von Amsterdam zitiert der Europäische Gerichtshof die Vorschriften des EG-Vetrags nur noch der Angabe "EG" statt früher "EGV". Also "Art. 10 EG". Dadurch sind Fundstellen nach und "alter" Nummerierung auf Anhieb unterscheidbar.
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