Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) englisch: European Patent Convention (EPC)
Es muss nur noch eine Anmeldung alle Mitgliedsstaaten vorgenommen werden. Diese Anmeldung wird das Europäische Patentamt bis zur Erteilung geführt. Dann "zerfällt" Patent in die benannten nationale Patente. Die Behörden führen aber zur Erteilung kein eigenständiges mehr durch. Lediglich Nichtigkeitsklagen sind national zu