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Eideshelfer


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Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer - lat . coniurator ) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die benannt um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens die Versicherung über den Leumund eben durch Eideshelfer zu bestätigen. Eine Sachverhaltsermittlung im Sinne Tatsachenbeweises fand durch den Eideshelfer nicht statt. bezeugte er lediglich den "guten Ruf" der In der Regel wurde nicht nur ein sondern mehrere Eideshelfer aufgeboten. In der Regel dies sechs Eideshelfer. Bis zu 36 Eideshelfer je Partei benannt werden.

Die Eideshelfer - in der Regel - beschworen dass sie die Einlassungen der für wahr hielten. Blieben Zweifel trotz der oder waren keine solchen aufzutreiben kam es zum Zweikampf zwischen den Parteien oder zu sog. Gottesurteilen (Feuerprobe u.ä.).

Mit der Wiederentdeckung des römischen (und Rechts wurde der Eideshelfer aus dem Prozess Stattdessen erlangte der Zeuge die Stellung eines echten Beweismittels.




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