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Eingriffsverwaltung


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Eingriffsverwaltung bezeichnet Handlungen der öffentlichen Verwaltung die dem Bürger ein Tun Dulden Unterlassen aufgeben und damit in sein Recht seinem Belieben zu handeln oder nicht zu eingreifen.

Eingriffsverwaltung ist die klassische Handlungsform der Gefahrenabwehr .

Der Begriff wird in der Regel nicht zur Charakterisierung einer konkreten Handlung benutzt dazu allgemein den "eingreifenden" Aspekt von Verwaltungshandeln bezeichnen oder zu betonen. Der Gegenbegriff dazu die Leistungsverwaltung (auch "darbietende Verwaltung" genannt).

Ein Beispiel: Ein Grundstückseigentümer wird verpflichtet am Straßenrand auf seinem Grundstück stehenden Baum fällen weil dieser nicht mehr standsicher ist die Gefahr besteht dass er in den Straßenraum stürzen könnte.




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