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Einheitliche Europäische Akte


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Auf dem Weg zur vollkommenen Europäischen Union (EU) stellte die Einheitliche Europäische Akte (EEA) einen wichtigen Schritt da. Laut Legaldefinition (Art. 14 II EGV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen in dem freie Verkehr von Waren Personen Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sind. Die EEA definierte erstmals Begriff Binnenmarkt und löste damit den alten eines Gemeinsamen Marktes ab und enthielt auch nötigen Bestimmungen (282 Rechtsakte) zur Verwirklichung und eines solchen Marktes.

1985 hielt der Europäische Rat von eine Regierungskonferenz zu den Themen Befugnisse der Institutionen Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft und die Schaffung eines ab mit dem Ziel eines Zusatzvertrages zu Römischen Verträgen und einer vertraglichen Grundlage für bestehende Die die EPZ und die Änderung der betreffenden Ergebnisse wurden in der EEA zusammengefasst. 17. Februar 1986 wurde sie von insgesamt neun der Mitgliedsstaaten (Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Portugal Vereinigtes Königreich) unterzeichnet folgten kurze Zeit später. Die EEA trat 1. Juli 1987 in Kraft.

Die formulierten Ziele der EEA sind:

  • Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 1. Januar
  • Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments zur des demokratischen Defizits im gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem
  • Verbesserung der Beschlussfähigkeit des Rates (partiell revidiertes
  • Bildung einer Gesamtorganisation in Form der Europäischen Zusammenarbeit

In den Bestimmungen der EEA zur des Binnenmarktes wurde die Einstimmigkeit der Beschlussfindung ein mehrheitliches Abstimmungssystem in Angelegenheiten des Binnenmarktes

Dazu gehörten die vier bestehenden Zuständigkeitsbereiche:

  • Änderung des gemeinsamen Außenzolltarifs
  • Freier Dienstleistungsverkehr
  • Freier Kapitalverkehr
  • Gemeinsame See- und Luftverkehrspolitik

Außerdem wurden die Befugnisse der Gemeinschaft folgende Zuständigkeitsbereiche erweitert auch hier galt nun qualifizierte Mehrheit:

  • Währung
  • Sozialpolitik
  • Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
  • Forschung und technologische Entwicklung
  • Umweltpolitik

(Ausnahmen: Bestimmungen über Steuern Freizügigkeit der und die Rechte der Arbeitnehmer)

Des weiteren kam es zu einer der Geschäftsordnung des Rates wobei eine Abstimmung Rat nunmehr auf Initiative seines Präsidenten auf der Kommission oder eines Mitgliedstaates erfolgen kann. der EEA wurden die Befugnisse des Europäischen gestärkt da von nun an seine Zustimmung Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich ist. gesetzgebenden Bereich erhielt das EP durch das zwischen EP und Rat eine richtiggehende wenn begrenzte Gesetzgebungsbefugnis allerdings war es ein wichtiger um aus dem Parlament einen Mitgesetzgeber der dem Rat auf einer Stufe steht zu

Die wichtigsten der 282 konkreten Maßnahmen:

  • Wegfall der Personen- und Warenkontrollen an den (z.B.: Verlagerung der Kontrollen in die Produktion Vereinheitlichung des Veterinärrechts)
  • Gegenseitige Anerkennung zahlreicher Produktnormen und Lebensmittelstandards bzw. Harmonisierung
  • Beseitigung der durch unterschiedliche Mehrwerts- und Verbrauchssteuer steuerlichen Schranken
  • EG-weite Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte (für staatliche ab 10 Mio. DM)
  • Weitreichende Marktöffnungen und -liberalisierungen (z.B.: Versicherungs- und
  • Beseitigung von Staatsmonopolen (z.B. Post)




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