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Einkommensteuerreform


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Der Begriff Einkommensteuerreform umfasst Bemühungen zu einer Reform der Einkommensteuer in Deutschland.

Das deutsche Steuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: Steuergesetze 96000 Verwaltungsvorschriften etwa 5000 amtliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums in denen Details geregelt werden und von neuen Finanzgerichtsurteilen jährlich sind internationale "Spitzenwerte". Volkswirtschaftlich ist das problematisch: orientieren sich die in ihrem Handeln vor allem daran Steuern sparen sind Fehlentwicklungen mit Verlust der (internationalen) zu erwarten. Außerdem ist umstritten ob ein das wegen seiner hohen Komplexität von keinem verstanden werden kann gerecht sein kann.

Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht ( Gesetze Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer ) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen . Kernpunkt aller Vorschläge der letzten Jahre eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt abgeschafft werden um mit den dadurch freiwerdenden die Steuersätze zu senken.

Politisch umstritten ist weniger der Grundgedanke vielmehr die Details welche Steuersätze wie stark werden sollen ob also eher Geringverdiener oder hoher Einkommen von potentiellen Senkungen der Steuersätze werden.

Auch die Bundesländer dringen auf eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts bis spätestens 2005. Die Ministerpräsidenten beauftragten am 14. November 2003 in ihre Finanzminister bis zum Frühjahr 2004 die vorliegenden entsprechend zu bewerten und gemeinsame Interessen zu In einer Erklärung zum Abschluss der Konferenz es einmütig um Konsum und Investitionen zu fördern müsse der Aufwand für und Unternehmen deutlich verringert werden.

Inhaltsverzeichnis

Vorschläge von Einzelnen

  • 1994 stellt eine Kommission um den Steuerwissenschaftler Bareis von der Universität Hohenheim ein Modell in dem 85 Steuervergünstigungen abgeschafft werden. Der Bundesfinanzminister Theo Waigel lehnt das Konzept ab.
  • 1996 bringt der CDU- Bundestagsabgeordneten und Wirtschaftssprecher der Fraktion Gunnar Uldall Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und einen dreistufigen Steuersatz 8 % 18 % und 28 % einem Grundfreibetrag von 12000 DM für Ledige Diskussion.
  • Im Januar 2001 schlägt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Paul Kirchhof mit der Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch einen linear progressiven Steuertarif mit Steuersätzen 15 % und 35 % vor. Der soll 8180 € (16000 DM) betragen.

Konzepte der Parteien

Die vorgezogene Steuerreform die die Regierungskoalition zum 1. Januar plant ist im Grunde keine Reform. Es sich dabei um eine geplante Senkung der ohne dass das komplizierte System als solches wird.

Der sowohl von der FDP als von der CSU vorgeschlagene Stufensatz bedeutet das nur derjenige Teil des Einkommens der oberhalb des jeweiligen liegt mit dem zugeordneten Satz versteuert wird etwa das gesamte Einkommen.

SPD

Grüne

FDP

Die FDP hat im Oktober 2003 einen Rohentwurf ein zukünftiges Einkommensteuergesetz vorgelegt.

  • Es wird im allgemeinen von einem dreistufigen Steuersatz gesprochen tatsächlich handelt es sich jedoch einen 4-stufigen Satz bei dem der Grundfreibetrag erste Stufe mit 0% integriert ist.
    • Der Eingangssteuersatz soll 15 % betragen.
    • für Einkommensanteile zwischen 15000 und 40000 Euro der Steuersatz 25 %
    • für Einkommensanteile über 40000 Euro beträgt der 35 %
  • Grundfreibetrag von 7500 Euro
  • Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Schwellenwert für die Steuerstufe
  • Kinderfreibetrag von 7500 Euro (oder Kindergeld)
  • Die bisherigen 7 Einkunftsarten entfallen es gibt nur noch Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung .
  • Die Gewerbesteuer entfällt.
  • Die Steuervergünstigungen/befreiungen verbleiben für gewisse Sozialleistungen Erbschaften und sowie Spielgewinne.
  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 2 % der steuerpflichtigen Einnahmen.
  • Abzugsfähig sind Ausgaben die mit den in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen soweit diese nicht ausgeschlossen sind.
    Die Pendlerpauschale entfällt. Aufwendungen für Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig.
  • Als Sonderausgaben abzugsfähig bleiben Beiträge zur Altersvorsorge Kranke- Unfall- und Berfsunfähigkeitsversicherung. Spenden an gemeinnützige Organisationen Parteien bleiben begrenzt und Kirchensteuern voll abzugsfähig.

CDU

Der stellvertretende CDU / CSU -Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz hatte im Herbst 2003 eine Reform deutschen Einkommensteuersystems vorgeschlagen.
Seine Vorschläge wurden am 3. November 2003 CDU-Bundesvorstand mit Änderungen übernommen und sind somit CDU-Position in der Diskussion um eine Reform Einkommensteuer.
Die Kernpunkte :

  • Es wird im allgemeinen von einem dreistufigen Steuersatz gesprochen tatsächlich handelt es sich jedoch einen 4-stufigen Satz bei dem der Grundfreibetrag erste Stufe mit 0% integriert ist.
    • Der Eingangssteuersatz soll 12 % betragen.
    • für Einkommensanteile zwischen 16000 und 40000 Euro der Steuersatz 24 %
    • für Einkommensanteile über 40000 Euro beträgt der 36 %
  • Grundfreibetrag von 8000 Euro
  • Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Schwellenwert für die Steuerstufe (jedoch abzüglich der Grundfreibeträge)
  • Kinderfreibetrag von 8000 Euro (oder Kindergeld)
  • Die bisherigen 7 Einkunftsarten werden auf 4 reduziert.
  • Die Gewerbesteuer bleibt erhalten.
  • Die Steuervergünstigungen/befreiungen für Sonntags- Feiertags- und Nachtzuschläge Übergangsgelder Beihilfen wie Geburts- und Heiratsbeihilfen Bergmannprämien Auslandszulagen oder Trinkgelder und Abgeordnetenbezüge sollen entfallen.
  • Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1000 Euro/Jahr
  • Abzugsfähig sind Kosten die ausschließlich der dienen nach Einzelnachweis.
    Die Pendlerpauschale entfällt. Aufwendungen für Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig.
  • Die Sonderausgaben werden reduziert. Spenden an gemeinnützige Organisationen Parteien und Kirchensteuern bleiben abzugsfähig.

Weblinks




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