Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Einsatzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge die einen Sonderstatus haben. Sie fallen im Kraftfahrzeuggesetz als auch in der Straßenverkehrsordnung in die üblichen Kategorien.
Als Grundmerkmal müssen Einsatzfahrzeuge im deutschen mit einer blauen Rundumkennleuchte und einem Folgetonhorn (in Deutschland auch Martinshorn bezeichnet) ausgestattet sein um als solche sein. In anderen Ländern sind sie mit oder roten und blauen Rundumkennleuchten und einer ausgestattet.
Das Fahrzeug selbst ist je nach in der jeweiligen Einsatzorganisation ausgerüstet und ausgestattet. kann ein normaler PKW oder LKW sein. Es kann aber ganz speziell den Rettungsdienst oder die Feuerwehr oder die Polizei ausgerüstet sein. Diese Fahrzeuge erkennt man außen an Farbe oder Aufschriften.
Zivilstreifen fahren ebenfalls mit Einsatzfahrzeugen die erst im Einsatz selbst dazu erkenntlich gemacht werden.
Nach der Straßenverkehrsordnung haben Einsatzfahrzeuge im auch gewisse Sonderrechte die je nach Land können. Überall muss jedoch ein anderer Straßenteilnehmer sorgen dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz bevorzugt die passieren können. Hat jedoch ein Einsatzfahrzeug weder noch Folgetonhorn eingeschaltet so gilt es als Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte.