Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Einwohnerzahl oder treffender Einwohneranzahl ist die absolute Zahl aller Einwohnerinnen und Einwohner einer Gebietskörperschaft (z. B. Kommune Gemeinde Stadt Landkreis Bezirk Bundesland Staat ). Zu den Einwohnern zählen nicht allein Bürger sondern unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status wie auch Kinder und Jugendliche sowie alle Wohnsitzberechtigten wobei regelmäßig nur die Einwohner mit gezählt werden. Juristische Personen werden davon ausgenommen. Nach der Zahl Einwohner bestimmt sich die Zahl der Vertreter Rat bzw. Parlament der Gebietskörperschaft. Von der werden häufig fiskalische Zuweisungen abhängig gemacht.