Elisabeth Schwarzhaupt studierte Jura und war den Jahren 1932/1933 Hilfsrichterin an verschiedenen Gerichten Frankfurt und Dortmund. Von 1934-1936 war sie des Reichbundes der Kleinrentner in Berlin und Juristin in verschiedenen Dienststellen der Evangelischen Kirche und brachte es dabei bis zur einer Oberkirchenrätin. Nach ihrem Beitritt zur CDU im Jahre 1953 war sie für diese Partei bis 1969 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1961 bis 1966 amtierte Schwarzhaupt als Bundesministerin für das und war damit die erste Frau in Ministeramt der Bundesrepublik Deutschland. In den Jahren 1970 bis 1972 bekleidete sie das Amt der Präsidentin Deutschen Frauenrates.