Selbert war bereits 30 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern als sie 1926 ihr Jurastudium in Göttingen begann. Damals kamen auf 300 Studenten 4 Frauen und Elisabeth Selbert und ihre wurden gebeten den Hörsaal zu verlassen wenn Professor über Sexualdelikte sprach. Elisabeth Selbert promovierte 1930 mit dem Thema "Zerrüttung als Ehescheidungsgrund". damals kritisierte sie das Schuldprinzip.
1948 wurde die streitbare Sozialdemokratin für die SPD in den Parlamentarischen Rat gewählt der die Aufgabe hatte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Die Formulierung für Artikel 3 stammte noch aus Weimarer Verfassung und lautete "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen und Pflichten" . Selbert hingegen wollte nach eigenen Aussagen Gleichberechtigung "als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber [...] . Es ging ihr darum dass die als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde so dass viele damaligen familienrechtlichen Bestimmungen (die aus dem Jahr 1896 stammten) im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls überarbeitet werden mussten da sie Grundsatz widersprachen.
Mit Hilfe der damaligen Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter konnte Elisabeth Selbert den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" durchsetzen.