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Embryonenforschung


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Embryonenforschung stellt kein ethisches oder moralische dar sofern hierbei nicht Embryonen "verbraucht" d.h. geschädigt oder getötet werden. Jedoch besteht Embryonenforschung zumeist nicht im Betrachten des wissenschaftlichen Objekts sondern in dessen experimenteller Manipulation. Die Möglichkeit In-Vitro-Fertilisation macht jede Manipulation am tierischen und Embryo möglich die zum Teil noch energisch wird (reproduktive Klonierung) zum Teil aber auch möglich ist (Stammzellentnahme).

Embryonenforschung kann hierbei danach unterschieden werden lediglich auf zellmolekularer Ebende manipuliert wird (z.B. nach der Methode mit der Schaf Dolly entstanden ist) oder ob in die Anlagen des Embryo eingegriffen wird (siehe Gentechnik ). Durch Embryonenforschung erhofft man sich v.a. Behandlungsansätze in der Medizin für bisher unheilbare

Eine Schranke für die Embryonenforschung in stellt das Embryonenschutzgesetz dar das viele Handlungen an Embryonen Strafe verbietet.

Es ist höchst umstritten und Gegenstand ethischer (siehe Ethik ) Diskussionen ob der Embryo zumindest solange sich nicht im Mutterleib befindet Menschenwürde ( Art. 1 GG ) und Lebensrecht ( Art. 2 Abs. 2 GG ) für sich in Anspruch nehmen darf. dies nämlich nicht der Fall wären die des Embryonenschutzgesetz es nicht mit der Forschungsfreiheit vereinbar. Andererseits droht die Verzweckung und menschlichen Lebens für zweifelhafte Forschungserfolge. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher noch nicht ausdrücklich dazu genommen.




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