Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Emeritierung wird die Enthebung eines Hochschullehrers von Pflicht der Alltagsgeschäfte verstanden. Somit ist der mit einer Pensionierung gleichzusetzen. Es leitet sich lateinischen Verb emereo ab das
sich ein Recht einen Anspruch auf etwas
ausgedient alt unbrauchbar werden
bedeutet. Ein Emeritus - der Hochschullehrer im Ruhestand - somit weniger "ausgedient" als dass er sich Recht erworben hat sich von den Alltagspflichten Er muss sich somit - sofern er Institutsvorstand war - nicht mehr um die des Instituts kümmern. Er braucht keine Vorlesungen zu halten - kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell er noch ein Dienstzimmer benutzen um Forschungsarbeiten
Emeritiert heißt somit " in den Ruhezustand versetzt " und wird dem Titel "Univ. Prof." als emerit. beigefügt.
Unter gleicher Bedeutung wird dieser Begriff auf Bischöfe innerhalb der katholischen Kirche verwendet emeritierter Bischof ist somit aus Altersgründen von Aufgaben entbunden.