Ausgangspunkt ist die Erkenntnis dass viele nicht nur lokal wirken sondern großräumig so die Minderung von Emissionen nur über große geografische Räume betrachtet bewertet werden kann. Das "prominenteste" dieser klimawirksamen und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten ist Kohlendioxid (CO 2 ). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind Gase von Bedeutung wobei manche trotz geringer einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben.
Klimarelevante Gase
Summenformel
Anteil am vom Menschen verursachten Treibhauseffekt
Deswegen ist im Kyoto-Protokoll das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen konkretisiert vereinbart worden viele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten. Es gibt in Tonnen festgelegte Obergrenzen der für die Europäische Gemeinschaft erlaubten Emissionen klimawirksamer Gase.
Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland Bundes-Immissionsschutzgesetz ) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder unter großen Schwierigkeiten zu erreichen. Theoretisch könnten Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen. Neben rechtlichen die eine solche Vorgehensweise hätte spricht vor die Überlegung dagegen dass die Minderung von klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer welchen Kosten wieviel Emissionen vermeiden kann wissen die Unternehmen selbst sehr viel besser weil ihre eigene Technik ihre eigenen Prozesse und Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.
Da es also nur um die effiziente Verteilung einer mengenmäßig feststehenden Reduktion klimawirksamer Gase wird die einem Land zugeteilte Berechtigung zur gesamten Emission – ähnlich wie die Stückelung Unternehmenskapital in Aktien – aufgeteilt in sogenannte Emissionszertifikate die die Emission bestimmter Mengen klimarelevanter gestatten. Diese werden nach Maßstab der bisherigen an die Unternehmen vergeben (sogenannter „nationaler Allokationsplan“). die mehr Zertifikate benötigen müssen sie von anderen Unternehmen die weniger benötigen weil sie ihre Reduktionsverpflichtung weitergehend erfüllt haben. Es ist also den freigestellt wie schnell oder langsam sie ihre erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen. Diese Frage marktwirtschaftlich anhand der sich herausbildenden Marktpreise für Zertifikate entschieden werden.
Die Europäische Gemeinschaft hat den Emissionsrechtehandel gemeinschaftsweit durch die Richtlinie 2003/87/EG geregelt. Diese Richtlinie trifft allgemeine über die Ausgestaltung des Handels und sieht dass jeder Mitgliedstaat einen nationalen Zuteilungsplan (Allokationsplan)
Die Frist zu ihrer Umsetzung in Recht endete bereits im Dezember 2003. Zur dieser Umsetzung erfolgte durch die Landesumweltämter eine bei den Unternehmen auf freiwilliger Basis. Nach der gesetzten Frist am 5. Dezember 2003 die Landesumweltämter die gemeldeten Daten der Treibhausgas-Emissionen über 2600 Anlagen an das Bundesumweltministerium (BMU) weiter. Dort wird zur Zeit Nationale Allokationsplan (NAP) erstellt der bis Ende 2004 der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss. genaue Verteilung der Rechte war bis zum 2004 innerhalb der Regierungskoalition zwischen dem Wirtschaftsminister Wolfgang Clement ( SPD ) und Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) umstritten und führte schärferen Auseinandersetzungen.
Kern der Abfrage waren die Treibhausgas-Emissionen Zeitraum 2000 bis 2002. Auf Basis des erfolgt die Zuteilung der Zertifikate für erste die von 2005 bis 2007 läuft. In zweiten Handelperiode von 2008 bis 2012 soll die Emissionensenkungsziele erreicht werden. Hinsichtlich CO 2 liegt dieses für Deutschland bei einer der Emissionen um 21 % gegenüber den von 1990.
In Deutschland ist die konkrete Ausgestaltung Emissionsrechtehandels Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen angestoßen von der mancher Wirtschaftsverbände. Der Streit ist ein Beispiel den in der Umweltpolitik häufig anzutreffenden Konflikt zwischen kurzfristigen Interessen Kostenstabilität) und langfristigen Zielen wie der Verlangsamung Klimawandels die notwendig ist um sich auf Folgen einstellen zu können und Katastrophen infolge zu schnellen Klimawandels zu vermeiden.
Nach einen langen und medienwirksamen Konflikt dem deutschen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin haben sich die Minister darauf in Koalitionsvereinbarung am 30. März 2004 geeinigt die Kohlendioxidemissionen für Industrie und bis 2007 auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr begrenzen bis 2012 auf 495 Millionen Tonnen. Das Umweltministerium ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Tonnen gefordert.
Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz den Handel mit Berechtigungen zur Emission von (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) am 12. März 2004 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 2. April 2004 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung Gesetzes angerufen.