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Entführung


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In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden unter Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten Menschenraub Erpresserischer Menschenraub Geiselnahme Entziehung Minderjähriger und Verschleppung als Sonderfälle allgemeinen Delikts der Freiheitsberaubung zusammengefasst.

Die früheren eigentlichen Delikte der Entführung mit und gegen den Willen der bei denen der Wille des Täters darauf sein musste an der entführten Frau außereheliche Handlungen vorzunehmen sind im Zuge der Reform Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgehoben worden.




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