Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Bescheinigung für den Rechtsverkehr feststellt wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur des Erbfalls ab so dass spätere Veränderungen unberücksichtigt bleiben.
Er funktioniert der Art nach wie Eintragung im Grundbuch und muss daher aus sich selbst verständlich sein. Der Erbschein wird auf Antrag zuständigen Nachlassgericht erteilt.