Vater Wilhelm Honecker (*1881; † 1969) Bergarbeiter und heiratete 1905 Caroline Catharina Weidenhof 1883; † 1963). Beide hatten sechs Kinder: Käthe (*1906; † 1925) Wilhelm (Willi) (*1907; 1944 in Ungarn) Frieda (*1909; † 1974) Gertrud Hoppstädter (*1917) geb. Honecker und Karl-Robert † 1947).
Erich Honecker war als Jugendlicher Mitglied kommunistischen Jugendorganisation "Jung-Spartakus-Bund". 1926 trat er dem Jugendverband Deutschland" (KJVD) bei wo er 1929 seiner Ortsgruppe wurde. 1928 - 1930 arbeitete als Dachdeckergehilfe und begann eine Dachdeckerlehre die aber abbrach.
1930 mit 18 Jahren trat er KPD bei. 1930/31 besuchte er die internationale in Moskau . Nach seiner Rückkehr wurde er Bezirksleiter KFVD Saargebiet. Ab 1933 war die Arbeit der KPD in nur noch im Untergrund möglich. Das Saargebiet gehörte nicht zu Deutschland. Honecker wurde kurz Deutschland inhaftiert jedoch bald entlassen. Er kam ins Saargebiet und arbeitete in der Kampagne den Anschluß ans Deutsche Reich. Mit dem der Abstimmung vom 13. Januar 1935 war dies jedoch hinfällig. Honecker zunächst nach Frankreich. Im August reiste er Decknamen nach Berlin eine Druckerpresse im Gepäck. Dezember 1935 wurde er von der Gestapo verhaftet. Er wurde 1937 zu 10 Zuchthaus verurteilt die er bis 6. März im Zuchthaus Brandenburg/Görden verbrachte.
Von 1947 – 1953 war er in erster Ehe mit FDJ-Funktionärin Edith Baumann verheiratet mit der er Tochter Erika (*1950) hatte. Im Dezember 1952 Margot Feist seine uneheliche Tochter Sonja zur Welt. im Jahr 1953 heiratete er die Mutter.
Am 18. Oktober 1989 musste er im Zuge der politischen in der DDR von allen Ämtern zurücktreten und wurde 3. Dezember 1989 aus der SED ausgeschlossen. Im 1989 erließ der Generalstaatsanwalt der DDR ein wegen Amtsmissbrauchs und Hochverrat. Honecker wurde verhaftet einen Tag später wieder freigelassen. Er kam seiner Frau bei der Familie eines evangelischen unter. Einige Monate später floh er nach Moskau . Als sich abzeichnete dass die sowjetische Führung unter Gorbatschow ihn nicht schützen würde flüchtete er in die chilenische Botschaft. Wegen eines Haftbefehls der Bundesrepublik er am 29. Juli 1992 an Deutschland ausgeliefert. Dort wurde er des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze vor Gericht gestellt. Aufgrund seines Krebsleiden das Verfahren allerdings 1993 nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingestellt.