Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen das Gericht zur Findung des Urteils . Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt. Das Erkenntnisverfahren ist unter der der jeweiligen Prozessmaxime zu betreiben.
Der Begriff des Erkenntsnisverfahrens im engeren wird im Zivilprozess gebraucht. An dieses Erkenntnisverfahren schließt sich die Zwangsvollstreckung an.