Um das Ermächtigungsgesetz zu verabschieden das der Verfassung radikal ändern sollte mussten zwei Drittel Abgeordneten zustimmen (431 Stimmen). Göring und Hitler schafften es die bürgerlichen Parteien auf Seite zu ziehen – zum einen durch vom 20. März zum anderen durch eine wirksame Drohkulisse die SA im Ausweichsquartier des ausgebrannten Reichstag (Kroll-Oper Berlin) durch ihre Präsenz aufbaute. Verhaftung oder Ermordung der KPD -Abgeordneten erhöhte den Druck auf die bürgerlichen
Nach der Ausschaltung der KPD stimmte die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. Otto Wels hielt dabei die bedeutende letzte freiheitliche im Reichstag. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen an der Abstimmung teil:
26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder
81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder ermordet
2 weitere Abgeordnete fehlten aus unbekannten Gründen
Alle anderen Abgeordneten stimmten für das teils aus Überzeugung teils aus Sorge für persönliche Sicherheit teils weil sie sich dem beugten. Prominentestes Beispiel für die letzte Gruppe der spätere Bundespräsident Theodor Heuss .
Das Ermächtigungsgesetz hatte folgenden Inhalt ( siehe Gesetzestext ):
Neue Gesetze sollten nicht mehr verfassungskonform sein müssen die Grundrechte nicht wahren müssen.
Gesetze sollten neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch von der Reichsregierung erlassen werden können (damit die Exekutive auch legislative Gewalt).
Gültigkeit des Gesetzes sollte 4 Jahre bis 1. April 1937 betragen
Die NSDAP wollte mit diesem Gesetzentwurf zwei Ziele
Erstens wollte sie den Schein von Legalität wahren. Damit hatte sie im Rahmen damals unter Juristen vorherrschenden Rechtspositivismus der zwischen Gesetz und Recht keinen sah überwiegend Erfolg. Tatsächlich war das Gesetz der verfassungswidrig inhaftierten und ermordeten Reichstagsabgeordneten der nicht rechtmäßig zustandegekommen. Auch das Ausland sprach anläßlich der Vorgänge zum sog. Ermächtigungsgesetz von staatsrechtlichen Notstand im Deutschen Reich.
Zweitens sollte die Verfassung bei theoretischem in der Praxis außer Kraft gesetzt bzw. werden. Ziel des Nationalsozialismus war die Ausschaltung des Parlaments. Deutschland von dem Führer Hitler regiert werden.
Die Nationalsozialisten maßen dem Schein der solches Gewicht zu dass sie das Ermächtigungsgesetz 1939 und 1943 jeweils verlängern ließen.