Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Ermittlungsverfahren (auch: Vorverfahren) ist Ausgangspunkt jedes Strafverfahrens . Als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" führt die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung ihrer Hilfsbeamten (in der die Dienstgrade Polizeiobermeister bis Kriminaloberrat bei der Polizei ) Untersuchungen hinsichtlich Straftaten durch. In der Praxis werden die fast ausschließlich durch die Polizei geführt.
Die Ermittlungen müssen nach dem Legalitätsprinzip aufgrund von Anzeigen oder zureichender Hinweise eine Straftat stets aufgenommen werden (sog. Anfangsverdacht). Polizei hat in diesem Zusammenhang das Recht die Pflicht zum ersten Zugriff.
Die Ermittlungsbehörden müssen in Deutschland auch entlastenden Tatsachen erforschen. Bei der Erforschung der und entlastenden Tatsachen sind sie an das Freibeweisverfahren gebunden.
Wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen obliegt es der Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden ob Anklage erhoben wird ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird. Anklage erhoben oder der Strafbefehl beantragt tritt Strafverfahren in das Zwischenverfahren beim jeweiligen Gericht ein.