Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Ernestinische Herzogtümer bezeichnet man eine wechselnde Zahl von Herzogtümern im heutigen Thüringen die durch Erbteilung den Nachkommen des Herzogs Ernst von Sachsen-Wittenberg ( 1441 - 1486 ) entstanden.
Das Haus Wettin teilte sich 1485 zwei Linien ( Leipziger Teilung ) die jüngere Albertinische begründet von Albrecht dem Beherzten die in den späteren Königreichen Sachsen Polen regierte (Residenz Dresden ) und die ältere Ernestinische die die erhielt (Residenz Wittenberg ).
Im Jahre 1547 verloren die Ernestiner nach der Wittenberger die Kurwürde von Sachsen und einen Teil ihrer Erblande an Albertiner . Sie behielten nur die thüringischen Besitzungen 1 . Das verbleibende Gebiet ist nach 1572 durch fortwährende Erbteilung stark zersplittert die entstandenen Teilherzogtümer bezeichnet man als Ernestinische Herzogtümer (auch Sächsische Herzogtümer ). Die zur politischen Bedeutungslosigkeit führende Zersplitterung ernestinischen Herzogtümer und der benachbarten reusschen Fürstentümer Thüringen zum Musterbeispiel deutscher Kleinstaaterei.
1) Es waren dies die Ämter und Schlösser Gerstungen Eisenach Wartburg Kreuzburg Tenneberg Leuchtenburg Roda Orlamünde Gotha Jena Kapellendorf Roßla Wachsenburg Dornburg Kamburg Buttstädt Arnshaugk Weida und Hierzu kamen nach dem Tode des Herzogs Ernst von Coburg (1553) noch die Ämter Sonneberg Hildburghausen Königsberg Veilsdorf und Schalkau und den Naumburger Vertrag (24. Febr. 1554) Altenburg Sachsenburg und Herbesleben welche Kurfürst August abtrat 1555 durch Tausch mit den Grafen von die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische aus der hennebergischen Erbschaft (1583) definitiv allerdings 1660 die Ämter Meiningen Themar Maßfeld Behrungen Milz Ilmenau Kaltennordheim Frauenbreitungen Sand und Wasungen.