Die Erscheinung ist ein Komplex von materiellen und Objekten Prozessen u.a. der als undifferenziertes Ganzes betrachtet wird; so wird z.B. von gesellschaftliche Erscheinungen psychische Erscheinungen u.a.
Beide Bestandteile müssen erst durch die gedankliche Analyse voneinander gesondert werden wodurch das von der Erscheinung zum Wesen vordringt.
Dies ist notwendig da ein oberflächliches allein bei der Erscheinung theoretisch gesehen nur zu empirischen Anschauungen führt und zur Bildung von subjektiv-idealistischen beitragen kann.
Da die unmittelbare Erfahrung nicht mehr erkennen läßt als die Erscheinung bedeutet ein Verweilen bei dieser Stufe Anschauung nur die äußere Erscheinung bei Urteilen in Betracht zu ziehen.
Da aber der Maßstab der Richtigkeit Urteils über eine Erscheinung verlangt vom Wesen Erscheinung auszugehen muß der Anschauungsprozeß von der und Kenntnis der Erscheinung im Wesen erlangt werden.
Die unmittelbare Einsicht und Kenntnis vom wird aber nur durch die Überwindung des Äußeren der Erscheinung gewonnen d.h. durch einen Untersuchungsprozeß.
Der Begriff der Erscheinung ist nicht mit dem Begriff Schein in der Bedeutung gleichzusetzen.
Im Unterschied von der Erscheinung bezeichnet Schein nur ein lückenhaftes unvollständiges oder irreführendes in dem unwesentliche und wesensfremde Merkmale vorherrschen.
Der Schein eines Gegenstandes steht aber im Widerspruch Wesen eines Gegenstandes.