Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 26. Mai 2012 

Erschließung (Recht)


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Mit Erschließung bezeichnet man die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten Grundstücken durch Anschluß an Ver- und Entsorgungsnetze Gas Wasser und Abwasser) und durch Anschluß das Straßennetz.



Bücher zum Thema Erschließung (Recht)

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Erschlie%DFung_(Recht).html">Erschließung (Recht) </a>