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Erwachsensein


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Als Erwachsensein wird das Stadium der körperlichen und Reife bezeichnet.

Das erwachsene Individuum hat somit jene notwendigen Fähigkeiten und erworben die es in hohem Maße befähigen für sein Leben und Fortkommen notwendigen Entscheidungen treffen.

Im juristischen Sinne ist man mit Erreichen der Volljährigkeit erwachsen.

Siehe auch: Adoleszenz - Entwicklungsphse - Jugend - Kindheit - Neugeborenes - Säugling




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