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Erwachsener


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Ein Erwachsener ist ein Mensch der ein bestimmtes überschritten hat und somit nicht mehr als Kind oder Jugendlicher gilt. In vielen Ländern so auch Deutschland liegt diese Grenze bei 18 Jahren.

Erwachsene bekommen im Vergleich mit Jugendlichen mehr Rechte als auch Verantwortung. Bei ihrem wird generell angenommen dass sie für sich sorgen können. Mit dem Eintreten ins Erwachsenenalter je nach Gesetzgebung auch früher oder später Rechte auf das Autofahren das Trinken von das Rauchen Auslandsreisen das Wahlrecht Geschlechtsverkehr oder die Heirat einhergehen.

Situation in Deutschland

Erwachsen wird man in Deutschland mit Jahren kann aber je nach Reife bis Jahren noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Erwachsene sind nach dem Gesetz im Gegensatz zu Kindern (bis 14 und Jugendlichen (14 - 18 Jahre) voll d. h. sie handeln in eigener Verantwortung. geschäftsfähig sind solche Erwachsene deren freie Willensbildung einer Geisteskrankheit oder -schwäche dauerhaft beeinträchtigt ist.

Siehe auch: Volljährigkeit

Situation in Japan

In Japan wird man anders als vielen anderen Ländern erst mit 20 Jahren

Siehe auch: Erwachsensein




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