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Erzamt


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Die Erzämter (oder Reichserzämter ) waren die obersten Hofämter im bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation . Jedes Erzamt war mit der Kurwürde wurde aber nur bei der feierlichen Krönung römisch-deutschen Kaisers in Frankfurt am Main tatsächlich von den Kurfürsten oder deren Vertretern persönlich ausgeübt. Am lagen die Erzämter in den Händen von in denen sie erblich weitergegeben wurden. Aber diese Reichserbämter wurden - soweit es sich nicht funktionslose Ehrentitel handelte - wiederum von Stellvertretern

Unter Kaiser Karl IV. wurde in der Goldenen Bulle von 1356 folgende Verteilung der Erzämter festgelegt.

Mit den Erweiterungen des Kurfürstenkollegiums wurden neue Erzämter geschaffen. Nachdem 1623 im Dreißgjährigen Krieg die pfälzische Kurwürde mit dem Erztruchsessenamt die Herzöge von Bayern übertragen worden war die Pfalzgrafen im Westfälischen Frieden zusammen mit der neu geschaffenen achten auch das Amt des Erzschatzmeisters.

1692 wurden die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg zu von Hannover erhoben verbunden mit dem Amt des Dagegen protestierte der Herzog von Württemberg dessen Vorfahren die Reichssturmfahne verliehen worden Als den Herzögen von Bayern 1706 im Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges die Kurwürde wieder aberkannt wurde erhielten Pfalzgrafen erneut das Truchsessenamt und die Kurfürsten Hannover das vormals pfälzische Schatzmeisteramt. 1714 wurde der Herzog von Bayern wieder Kurfürst eingesetzt und forderte daher die Rückgabe Erzamtes. Dieser Streit endete erst 1777 als die pfälzischen Wittelsbacher die bayerische Linie beerbten und Bayern die Pfalz fiel.

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden kurfristig vier neue Kuren für Erzbistum Salzburg das Herzogtum Württemberg die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel geschaffen. Dabei ging das Erzbanneramt an Württemberg. Die vier neuen Kurfürsten ihre Erzämter aber nie ausgeübt das das Reich bereits 1806 aufgelöst wurde.




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