Die Europäische Gemeinschaft Abk. EG ist seit 1. November 1993 Nachfolgerin der EWG .
Die EG ist eine der drei so genannten Europäischen Gemeinschaften die zusammen eine der Grundlagen der EU bilden. Seit 2002 wurden die Regelungen Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen da der nach 50 Jahren Laufzeit auslief.
Die Ausbreitung der EG
Siehe auch:
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Vorläufer der EG Europäische Gemeinschaft