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Europäischer Konvent


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Der Europäische Konvent ("Verfassungskonvent") der zwischen dem 28. Februar 2002 und dem 20. Juli 2003 über einen Verfassungsvertrag für die Europäische Union beriet bestand aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten zehn Beitrittsländer und -kandidaten (Rumänien Bulgarien Türkei) Vertretern des Europäischen Parlaments der Europäischen Kommission und der nationalen Parlamente.

Details

Zur Erarbeitung der Verfassung hat der Europäische Rat einen „Konvent über die Zukunft Europas“ aus Vertretern der Regierungen der Europäischen Kommission sowie des Europaparlaments und der nationalen Parlamente einberufen.

Damit ist der Konvent selbst als eine große Veränderung im Vergleich zu der der bisherigen Verträge.

Waren diese immer zwischen den Regierungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt worden um im Nachhinein von den Nationalparlamenten ratifiziert zu so kommen die Verfassungsväter im Konvent aus Organen.

Neben Regierungsvertretern sind erstmals auch Parlamentarier Vertreter des Volkes an der Ausarbeitung direkt

Stimmberechtigte Mitglieder des Konvents sind 16 Europa-Abgeordnete 30 Abgeordnete 15 Regierungsvertreter zwei EU-Kommissare und der mit seinen zwei Stellvertretern; Beobachter ohne Stimmrecht die 39 Vertreter aus den osteuropäischen Beitrittsländern.

Präsident des Europäischen Konvents war der Präsident Frankreichs Valéry Giscard d'Estaing . Er stette zusammen mit seinen Vizepräsidenten Amato und Jean-Luc Hehaene und acht weiteren darunter auch der Deutsche Klaus Hänsch als des Europaparlaments das Präsidium des Konvents.

Dieser engere Zirkel galt als „das Machtzentrum des Konvents.“ Die anderen Deutschen im waren Joschka Fischer (Nachfolger von Peter Glotz Vertreter der Bundesregierung) Jürgen Meyer (Bundestag) Erwin Teufel (Bundesrat) und Elmar Brock (Parlament).

Gemäss dem ursprünglichen Zeitplan sollte der von der am 4. Oktober 2003 begonnenen Regierungskonferenz angenommen und zeitgleich mit dem Beitritt zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 werden. Nach dem Scheitern des Europäischen Rates Brüssel am 12./13. Dezember 2003 scheint dieser jedoch nicht mehr einhaltbar.

Alle Konventsdokumente sowie der Entwurf des sind auf der Webseite des Konvents [1] einzusehen.

Der Artikel über die Europäische Verfassung beschreibt die weitere Entwicklung.

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