Im EWR wurden die Zölle zwischen Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80% Binnenmarktvorschriften der EG. Jedoch handelt es sich um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Ferner sind anders innerhalb der EG Verbrauchssteuern bei der Einfuhr bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine Freihandelszone .
Für die EWR-Länder die nicht Mitglied EG sind erfolgt die Überwachung des EWR-Abkommens der abgeleiteten Vorschriften durch die EFTA-Überwachungsbehörde und Gerichtshof der EFTA. Für die EG-Mitgliedsstaaten sind Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.
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