Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen durch nationale Regelungen bestimmt sie mussten jedoch der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen die klare und Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters hat mehr Information.
Die Abgeordneten werden für jedes Land gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist sich rechtzeitig eintragen lassen.
Nach der Wahl können sich die Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos unabhängig von einer erfüllen. Dies bedeutet für den Abgordneten eine Unabhängigkeit aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen erschwert da nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. parteiloser Abgeordneter benötigt dazu aber mind. 25 anderer Abgeordneter.
Insgesamt sind 343.657.800 Menschen wahlberechtigt. Nach Wahl wird es insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 Nationen im Parlament geben. 21 der 25 Staaten gibt es einen Wahlkreis daher nur eine Liste - allerdings in Finnland und Deutschland einzelne Parteien Kandidaten auch aufstellen (wie es z. B. die Union macht). In Großbritannien gibt es 11 in Irland vier in Belgien vier und Polen 13. Insbesondere in Großbritannien (England Schottland Nordirland) und Belgien (Flandern Wallonien Brüssel) wird Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen. In nur Ländern darunter Deutschland ist die Liste strikt und die Wähler müssen die Kandidaten in Reihenfolge wählen in der sie auf der stehen. Das Gegenbeispiel bilden Irland Luxemburg und die Region Nordirland in denen die Wähler soviele Stimmen wie Plätze zu vergeben sind und frei panaschieren können.
Sperrklauseln liegen zwischen fünf Prozent (u.a. Deutschland Polen Tschechien) vier Prozent (Österreich Schweden) drei (Griechenland) beziehungsweise sind wegen der Wahl in obsolet. Die Höchstgrenze ist dabei EU-weit mit festgelegt. Die Sitze werden schließlich in den Ländern nach dem Wahlverfahren nach d'Hondt vergeben Deutschland allerdings verteilt die Sitze Hare-Niemeyer .
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag 13. Juni 2004 statt. Insgesamt stehen 99 Mandate für Deutschland zur Verfügung.
Die Wahl findet je nach Partei über eine Bundesliste oder über Landeslisten Bei der Union gibt es Landeslisten während die SPD die Grünen die PDS und die FDP mit Bundeslisten antreten.