Der Wert der ECU war durch so genannten Währungskorb festgelegt in welchen die der nationalen Währungen der Mitgliedsstaaten einflossen. Der der einzelnen Währungen in diesem Korb war den Anteil des jeweiligen Staates am EG -Binnenhandel bestimmt und wurden alle fünf Jahre und gegebenenfalls angepasst.
Die Mitgliedsländer waren verpflichtet ihre Währung währungspolitische Maßnahmen innerhalb einer festgelegten Bandbreite gegenüber ECU zu stabilisieren.