Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im um die Stadt Oldenburg westlich von Bremen schon sehr früh die Reformation eingeführt. Dabei waren lutherische und calvinististische tätig. Ab 1573 setzte sich letztlich die lutherische Tradition Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben den Gemeinden zu überwachen. 1599 wurde der Katechismus eingeführt. Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren Sitz Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand kam noch der Raum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. von Oldenburg als "summus episcopus".
Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde das Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt "Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg" und die "Evangelisch-Lutherische der Provinz Lübeck im Freistaat Oldenburg" (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin ). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an Spitze der Landeskirche der "Präsident des Oberkirchenrats" 1934 den Titel "Bischof" erhielt.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche Oldenburg steht der Bischof (bis 1934 Präsident Oberkirchenrats) der von der Synode gewählt wird. Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof der Regel in den Ruhestand.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine 6 Jahre gewählte Synode . Deren 60 Mitglieder die Synodale werden von den Kreissynoden gewählt zum Teil aber vom Oberkirchenrat berufen. Ihr Vorsitzender ist der der Synode" derzeit Heinz Heinsen. Die Synode etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In übrigen Zeit übernimmt der "Synodalausschuss" die ständige der Synode wahr. Diesem Gremium das die der Leitung und Verwaltung der Kirche mit gehören zwei Pfarrer und drei andere Mitglieder Synode an; darunter der Präsident der Synode den Vorsitz im Synodalausschuss führt.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Oldenburg. Er Vorsitzender des Oberkirchenrats (quasi die "Regierung" der Landeskirche) der dem Bischof der Synode und dem Synodalausschuss 4. Leitungsorgan der Kirche ist. Das Kollegialorgan hat die Kirche im Auftrag der Synode leiten und zu verwalten. Ihm gehören neben Bischof 4 weitere Mitglieder an die den "Oberkirchenrat" führen womit der Begriff "Oberkirchenrat" seine Bedeutung hat. Ebenso wie der Bischof werden die Oberkirchenräte von der Synode gewählt. Das des Oberkirchenrats arbeitet zusammen mit den Mitarbeiterinnen Mitarbeiter der Landeskirche in der Verwaltungsbehörde "Oberkirchenrat" der Begriff "Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung erhält.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen den "Gemeindekirchenräten" und Pfarrern. Die Gemeindekirchenräte werden von den Gemeindegliedern Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Kreispfarrer steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kreissynode mit einem Die Mitglieder der Kreissynode werden von den Gemeindekirchenräten der Kirchengemeinden gewählt. Die 11 Kirchenkreise bilden zusammen die (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) . Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche Oldenburg nicht.
Bis vor wenigen Jahren gab es 14 Kirchenkreise. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde Zahl auf 11 verringert. Ehemalige Kirchenkreise waren Brake Elsfleth Ganderkesee und Wildeshausen.
Die 11 Kirchenkreise sind in 123 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten allem aus folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch zur öffentlichen und häuslichen Andacht für Herzogthum Oldenburg Nebst einem Anhange von Gebeten; Oldenburg 1791
Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden des Herzogtums Oldenburg 1868 später mit dem Titel "Gesangbuch die evangelisch-lutherischen Gemeinden der oldenburgischen Landeskirche"
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen - Oldenburg - ; Hannover ab ca.
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche eingeführt im Advent 1994
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