Die "Thüringer Evangelische Kirche" (so der Name der Kirche) ist noch eine relativ Landeskirche. Sie wurde wie folgt gegründet: Am 15. November 1918 beschlossen führende in den thüringischen Kleinstaaten die damals noch eine einheitliche Organisation des thüringischen Kirchenwesens. Am Dezember 1919 tagte eine erste Synode und den Zusammenschluss von 7 eigenständigen Landeskirchen zu einheitlichen Landeskirche. Dies geschah noch vor der des Landes Thüringen (1920). Die 7 Landeskirchen
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Großherzogtums Sachsen" (von 1815 1877 hieß das Land "Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach")
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Gotha" (das mit vereinigte Herzogtum Sachsen-Coburg schloss sich nicht der Landeskirche an sondern trat 1921 der Evangelisch-Lutherischen in Bayern bei)
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Altenburg"
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Meiningen"
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Reuß jüngere Linie"
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt"
"Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen".
Am 13. Februar 1920 wurde die "Thüringer Evangelische Kirche" dann errichtet. Das Land Thüringen wurde erst 3 später am 1. Mai 1920 formell gegründet. Für die neue wurde in Eisenach ein "Landeskirchenamt" eingerichtet und erhielt die neue Kirche eine Verfassung. 1934 schloss sich die "Evangelisch-Lutherische Kirche ehemaligen Fürstentums Reuß ältere Linie" als 8. der "Thüringer Evangelischen Kirche" an die damit heutigen Umfang erreichte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Landeskirche 1948 eine neue Danach nannte sie sich "Evangelisch-Lutherische Kirche in Die Kirche trat der EKD bei und Gründungsmitglied der VELKD.
Bischöfe der einzelnen Kirchen waren bis die jeweiligen Fürsten bzw. Herzöge als "summus Nach Bildung der einheitlichen Landeskirche 1920 übernahm "Landesoberpfarrer" die Leitung der Kirche. Dieser führt 1933 den Titel "Landesbischof" (1943-1945 Kirchenpräsident). Er u.a. Vorsitzender des Landeskirchenrates.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringen steht der Landesbischof (bis 1933 "Landesoberpfarrer") der geistliche Leiter Kirche. Er wird von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt und ist Vorsitzender Landeskirchenrates (Kirchenleitung) der Landessynode und des Superintendentenkonvents.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden auf Jahre gewählt bzw. berufen dabei wird fast Hälfte der Mitglieder von den Kreissynoden gewählt. Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel jährlich. Vorsitzender der Landessynode ist der Landesbischof. der Mitte der Synode wird der "Präsident Landessynode" als Stellvertreter des Landesbischofs gewählt. Er kein Theologe sein. Ebenso aus der Mitte Landessynode werden die Stellvertreter des Präsidenten gewählt. alle zusammen bilden das "Präsidium der Landessynode" die Geschäfte der Landessynode führt.
Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht Eisenach ein Landeskirchenamt. Hier hat der Landeskirchenrat die "Regierung der Kirche") das Leitungsgremium der seinen Sitz. Dieses vertritt die Landeskirche nach und führt die Beschlüsse der Landessynode aus. LKR gehören der Landesbischof als Vorsitzender sowie theologische und zwei juristische Mitglieder. Sie alle von der Landessynode gewählt deren Mitglieder sie sind. Drei der Mitglieder des LKR sind hinaus Visitator in einem "Aufsichtsbezirk" der Landeskirche vergleichbar mit einem "Regionalbischof").
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder dieser heißen "Kirchenälteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Superintendentur (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Superintendenturen haben als Gremium die Kreissynode mit Präsidium der Kreissynode. Die Mitglieder der Kreissynode von den jeweiligen Gemeindekirchenräten gewählt. Mehrere Superintendenturen bilden zusammen einen Aufsichtsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) der von einem Oberkirchenrat als Visitator wird. In jedem Aufsichtsbezirk besteht ein Kreiskirchenamt. Die 3 Aufsichtsbezirke bilden zusammen die (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Früher gliederte sich die Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringen in 40 Superintendenturen: Altenburg Apolda Arnstadt Bad Frankenhausen Bad Buttstädt Camburg Dermstadt Ebeleben Eisenach Eisenberg Eisfeld Gera Gerstungen Gotha Greiz (seit 1934 zuvor Landeskirche) Hildburghausen Ilmenau Jena Kahla Königsee Lobenstein Meuselwitz Neustadt/Orla Ohrdruf Pößneck Rudolstadt Saalfeld Schleiz Sondershausen Sonneberg Sonneborn Stadtroda Vacha Vieselbach Weida und Weimar. Durch die innerdeutsche Grenzziehung gehörte bis auch Schmalkalden als 41. Superintendentur zur thüringischen Dieses Gebiet gehörte jedoch früher als Exklave Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Sitz in Kassel) es nach der Wende wieder angeschlossen wurde. Im Rahmen einer Strukturreform wurde die der Superintendenturen auf 18 reduziert.
Aufsichtsbezirk Süd mit dem Kreiskirchenamt in Meiningen
Arnstadt - Ilmenau
Bad Salzungen - Dermbach
Hildburghausen- Eisfeld
Meiningen
Rudolstadt-Saalfeld
Sonneberg
Aufsichtsbezirk Ost mit dem Kreiskirchenamt in Gera
Altenburger Land
Eisenberg
Gera
Greiz
Jena
Schleiz
Aufsichtsbezirk West mit dem Kreiskirchenamt in Gotha
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in sangen vor 1918 aus einer Vielzahl von Jede Landeskirche hatte eigene manche sogar mehrere im Gebrauch (siehe hierzu die Webseite www.bibel-gesangbuch.de ). Nach Gründung der einheitlichen Landeskirche wurde auch ein gemeinsames Gesangbuch eingeführt. Die Gemeindeglieder Thüringen sangen daher seit 1930 aus folgenden
Thüringer evangelisches Gesangbuch hrsg. und verlegt von der Thüringer Kirche; eingeführt 1929
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische in Thüringen ; eingeführt aufgrund des Beschlusses der Synode Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 5.5.1950
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Mecklenburgs Evang.-Luth.Landeskirche Sachsens Evang.-lutherische Kirche in Thüringen ; eingeführt in allen lutherischen Kirchen der 1975
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen Bayern und Thüringen; eingeführt am 1. Advent
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