Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers" das ehemalige Land Hannover bzw. die preußische Provinz Hannover die bis 1945 bestand und dann Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und durch Bildung der Stadt 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und waren die Gebiete des Landes Hannover geringfügig worden. Die Kirchengrenzen wurden seinerzeit jedoch meist verändert. Daher umfasst die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers die heutige Verwaltungsgliederung der Bundesländer bezogen folgende
das Bundesland Niedersachsen mit Ausnahme folgender Stadt- und Landkreise:
vom Bundesland Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme der "Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde Bürgermeister Smidt-Gedächtniskirche")
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar der Geschichte des Landes Hannover verbunden das im 16. Jahrhundert aus folgenden Staaten und zusammensetzte:
Fürstentum Lüneburg
Fürstentum Calenberg-Göttingen (aus dem später das Kurfürstentum hervorging)
Fürstentum Grubenhagen
Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu gehörig)
Grafschaften Diepholz Hoya Lingen Bentheim Ostfriesland und
Herrschaften Spiegelberg und Plesse
Freie Reichsstadt Goslar
Geistliche Territorien der Stifter Bremen Verden Hildesheim und Osnabrück das Eichsfeld (zum Bistum Mainz und der Reichsabtei Loccum
In nahezu allen Teilen wurde ab des 16. Jahrhunderts die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt doch es auch reformierte Gemeinden. Lediglich die geistlichen Hildesheim Münster Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben 1692 entstand das Kurfürstentum Hannover das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde Ostfriesland Grafschaften Lingen und Bentheim Herrschaft Plesse Stifter Osnabrück und Hildesheim. Mit den erheblichen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr Landeskirche die sowohl lutherische als auch reformierte hatte deren Oberhaupt der König von Hannover "summus episcopus" war. Die Kirche gliederte sich 5 relativ selbständige Konsistorialbezirke: Hannover Stade Aurich und Otterndorf. 1866 wurde in Hannover ein "Landeskonsistorium" errichtet blieben die 5 Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in eine Provinz umgewandelt. Kirche blieb jedoch selbständig d.h. sie wurde in die 1817 gegründete unierte "Evangelische Landeskirche von Preußen" 1885 bzw. 1903 wurde 4 der 5 Landeskonsistorien aufgelöst. Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) Provinzkonsistorium bestehen. Es war nämlich ab 1882 Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden der Provinz Hannover aus dem die heutige Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber jedoch weiterhin auch für die lutherischen Gemeinden Nordwesten der Provinz Hannover zuständig. Dies wurde fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein Konsistorium umgewandelt.
In preußischer Zeit war der König Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den Namen über viele Jahre Gerhard Uhlborn. Die der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover sind:
in Aurich: Hans Süßmann (1902 bis 1925)
in Hannover: Carl Schuster (1884 bis 1905) Ludwig Möller (1905 bis 1925)
in Hildesheim: Theodor Hoppe (1903 bis 1925)
in Stade: Johannes Remmers (1904 bis 1913) Schwerdtmann (1913 bis 1992) und August Marahrens bis 1925)
Nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde Land Hannover Freistaat. Die Provinzialkirche Hannovers wurde Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur des 1. Landesbischofs 1925 fungierten zunächst "die der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten ab 1921 dann die Präsidenten des Landeskonsistoriums Hannover als Oberhaupt der Kirche.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 schloss sie der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche steht der Landesbischof der von der Synode gewählt wird. Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof der Regel in den Ruhestand.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden überwiegend den Kirchenkreistagen gewählt. Ihr Vorsitzender ist der der Synode" derzeit Albrecht Bungeroth. Die Synode etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In übrigen Zeit übernimmt der "Landessynodalausschuss" die ständige der Synode wahr.
Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat seinen bzw. ihren Amtssitz in im Landeskirchenamt dem ein Präsident derzeit Dr. von Vietinghoff vorsteht. Der Landesbischof ist Vorsitzender Kollegiums im Landeskirchenamt (quasi die "Regierung" der Landeskirche) dem dem Landesbischof dessen geistlicher Vizepräsident der Präsident Landeskirchenamts dessen juristischer Vizepräsident sowie die theologischen juristischen Oberkirchenräte angehören. Neben dem Kollegium gibt einen Kirchensenat dem der Landesbischof der Vorsitzende des drei weiteren Landessynodalen ein Landessuperintendent der Präsident Landeskirchenamtes mit einem weiteren Vertreter des Landeskirchenamtes fünf weiteren Gliedern der Landeskirche angehören. Ferner es den Bischofsrat dem der Landesbischof und die Landessuperintendenten angehören.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent (in Kirchenkreisen mit dem Titel Propst) steht. Die sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Gremium den Kirchenkreistag mit einem Kirchenkreisvorstand. Mitglieder des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen der Kirchengemeinden gewählt.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) mit einem "Landessuperintendenten" (gelegentlich auch als bezeichnet) an der Spitze. Besondere Gremien hat Ebene der Verwaltungshierarchie nicht.
Die 8 Sprengel bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Die 59 Kirchenkreise sind in 1.384 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor aus folgenden Gesangbüchern:
Christliches Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden im Osnabrück 1780 damals noch unter dem Titel Gesangbuch für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden im Hochstift
Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der Stadt Osnabrück Anfang des 19. Jahrhunderts
Gesang-Buch für die evangelischen Gemeinden im Fürstenthume nebst einem Gebet-Buche zur Kirchen- und Mit Königlich Großbritannisch-Hannoverschem allergnädigsten Privilegio 1792 erweiterte 1816
Ostfriesisches Kirchen-Gesangbuch in einer Auswahl der besten geistlichen Lieder Aurich eingeführt im September 1825
Gesangbuch für die Herzogthümer Bremen und Verden zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottesdienste bei der Privatandacht Stade um 1800
Hannoversches Kirchen-Gesangbuch nebst einem Anhange Gebetbuche und den Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Königlichem Allergnädigsten Privilegio Hannover um 1800
Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch nebst einem Gebetbuche mit Königlich allergnädigstem Lüneburg vor 1850
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Hannover Hannover 1952
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche eingeführt im Advent 1994
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Evangelisch-Lutherische_Landeskirche_Hannovers.html">Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers </a>