Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs" das ehemalige Land Mecklenburg das bis 1945 bestand (1934 Vereinigung der beiden Länder und Mecklenburg-Strelitz) und heute mit dem Westteil ehemals preußischen Provinz Pommern ("Vorpommern") das Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Einige Gemeinden der Landeskirche gehören auch zu den Bundesländern Schleswig-Holstein und Brandenburg .
Die Reformation hielt in Mecklenburg ab 1523 Einzug. war die lutherische Prägung vorherrschend. Spätestens seit Sternberger Landtag 1549 bekannte sich ganz Mecklenburg lutherischen Lehre. Später gab es auch eine Gemeinde in Schwerin. Diese blieb bis heute und gehört nicht zur Landeskirche. 1701 wurde Mecklenburg in die beiden Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt. 1850 wurde ein eingesetzt. Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiment es 1921 zu einem Neuaufbau der Landeskirchen. gaben sich 1921 Verfassungen. 1933 vereinigten sich Landeskirchen wieder zur "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs".
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs der Kirche in Deutschland (EKD) bei und war der VELKD.
Leiter der Kirche war bis 1918 jeweilige Herzog bzw. Großherzog von Mecklenburg als episcopus" seit 1922 der jeweilige Bischof.
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche steht der Landesbischof der geistliche Leiter der Kirche. Er von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls der Synode gewählten Kirchenleitung.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden auf Jahre zu etwa 2/3 von den Kirchenältesten Kirchengemeinden gewählt die anderen werden von der der Synode selbst und vom Konvent der gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich die von politischen Parlamenten. Sie tagt in Regel nur etwa einmal jährlich. Vorsitzender der ist der Präses derzeit Heiner Möhring. Sein war Präses Dr. Hans-Joachim Bartsch.
Der Oberkirchenrat in Schwerin der das Kollegium und die Mitarbeiterinnen Mitarbeiter der Landeskirche umfasst führt die laufenden er ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über Gemeinden Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des ist ein Präsident der von der Landessynode 12 Jahre gewählt wird. Zum Kollegium gehören dem Präsidenten weitere Oberkirchenräte und der Landesbischof.
Der Landesbischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören dem Bischof der Präses der Synode und weitere Synodale der Präsident des Oberkirchenrats 3 Oberkirchenräte sowie ein Landessuperintendent.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen dem "Kirchgemeinderat". Die dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Propst steht. Propsteien haben als Gremium die Propsteisynode deren von den jeweiligen Kirchengemeinderäten bestellt werden. Mehrere Propsteien bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) dem ein Landessuperintendent vorsteht. Ihm steht Kirchenkreisrat zur Seite. Die 5 Kirchenkreise sind des öffentlichen Rechts und bilden zusammen die (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Die Kirchenkreise werden von einem Landessuperintendenten welche in Rostock Wismar Güstrow Parchim und (Kirchenkreis Stargard) ihren Sitz haben. Die Kirchenkreisverwaltungen sich in Rostock Wismar Güstrow und Waren/Müritz Güstrow) Parchim und in Neubrandenburg (Kirchenkreis Stargard). Die Zuordnung der einzelnen Propsteien zu den in nachfolgender Übersicht wäre noch vorzunehmen. )
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor aus folgenden Gesangbüchern:
Mecklenburgisches Kirchengesangbuch eingeführt mit Genehmigung des herzoglichen Consistorii Rostock im Jahre 1764 sowie neue verbesserte mit Anhang von 50 "Geistlichen Liedern" eingeführt März 1905
Neues Mecklenburgisches Gesangbuch nebst einem Anhange von Gebeten wie Evanglien und Episteln mit Großherzoglich Allergnäd. Special-Privilegio 1794
Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch für die evangelischen in Mecklenburg-Strelitz mit Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischem allergnädigsten Privilegio; eingeführt
Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Mecklenburg-Strelitz eingeführt 1875
Gesangbuch der Evang.-luth. Landeskirche von Mecklenburg-Schwerin bzw. Mecklenburg-Strelitz bzw. der vereinigten Landeskirche Mecklenburgs - Einheitsgesangbuch der Evang.-luth. Landeskirchen in Hamburg Mecklenburg-Schwerin Lübeck Mecklenburg-Strelitz und Eutin; eingeführt
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth. Mecklenburgs ; eingeführt ca. 1950
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Luth. Mecklenburgs Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens Evang.-Luth. Kirche in ; eingeführt 1975 in allen luth. Kirchen DDR
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche eingeführt am 1. Advent 1994?
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