Die Reformation wurde im Kurfürstentum Sachsen ab 1539 Sinne Martin Luthers eingeführt. Die Kirche war daher von an eine lutherische Landeskirche. Bestrebungen auch reformierte zu bilden bzw. eine Union aller protestantischen zu erreichen wurden gewaltsam unterdrückt. Dennoch war Landeskirche anderen Glaubensrichtungen gegenüber aufgeschlossen. So konnte 1727 in Herrnhut die Herrnhuter Brüdergemeine gegründet werden.
Nach dem Wiener Kongress 1815 musste das Königreich einige seiner Gebiete Preußen abgeben das hiervon unter Einbeziehung anderer die Provinz Sachsen bildete (siehe Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ). 1835 wurde ein Organisationsedikt erlassen wonach kirchliche Verwaltung auf die staatlichen Mittelbehörden übertragen Demnach stand an der Spitze der Landeskirche Landeskonsistorium in Dresden mit einem weltlichen Präsidenten einem geistlichen Vizepräsidenten. 1868 erhielt die Landeskirche Kirchenvorstands- und Synodalordnung und 1871 eine Landessynode. dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt Landeskirche 1922 eine neue Verfassung die 1926 Kraft trat.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der Kirche in Deutschland (EKD) bei und war der VELKD. 1950 erhielt sie eine neue
Oberhaupt der Kirche war bis 1918 jeweilige Kurfürst bzw. ab 1806 König von als "summus episcopus". Als geistlicher Leiter der fungierte der "Oberhofprediger" der nach dem Wegfall landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Leitung der Landeskirche Seit 1922 leitet ein Bischof die Kirche 2 jähriger Unterbrechung 1945 - 1947).
An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche steht der Landesbischof der geistliche Leiter der Kirche. Er von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls der Synode gewählten Kirchenleitung.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden einerseits den Kirchenvorständen auf 6 Jahre gewählt andererseits der Kirchenleitung berufen. Die Aufgabe der Synode ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die wurde 1871 eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg die Synode 1948 wieder ihre Arbeit auf. tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender Synode ist der Präsident der Synode derzeit Präsidentin Gudrun Lindner. Vorgänger im Amt war Rolf Böttcher.
Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht Dresden ein Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an Spitze. Das Landeskirchenamt vertritt die Landeskirche rechtlich ist grundsätzlich für die Verwaltung aller Angelegenheiten Landeskirche zuständig.
Das Landeskirchenamt ist Sitz der Kirchenleitung aus dem Landesbischof als Vorsitzender dem Präsidenten Landeskirchenamtes dem Präsidenten der Landessynode und 9 durch die Landessynode gewählten Mitgliedern besteht.
1910 - 1927 : Dr. jur. Dr. theol. h.c.Franz Fürchtegott
1927 - 1933 : D. theol. Dr. jur. Friedrich Seetzen
Hans-Dieter Hofmann seit ?
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Kirchenvorstehern". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Ephorie" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Kirchenbezirke haben als Gremium die Kirchenbezirkssynode und Kirchenbezirksvorstand. Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden von jeweiligen Kirchenvorstehern gewählt. Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Kirchenamtsratsstelle Region (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) die von einem juristischen Kirchenamtsrat geleitet der den Titel "Oberkirchenrat" oder "Kirchenrat" trägt. Die 5 Regionen bilden zusammen die (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor aus folgenden Gesangbüchern:
Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs ; eingeführt 1883 (späterer neuer Titel des "Gesangbuch für die evang.-lutherische Landeskirche Sachsens")
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Sachsens ; eingeführt 1950
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Mecklenburgs Evang.-luth. Landeskirche Sachsens Evang.-lutherische Kirche in eingeführt in allen lutherischen Kirchen der im Jahre 1975
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche eingeführt ca. 1994
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Evangelisch-Lutherische_Landeskirche_Sachsens.html">Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens </a>