Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche war eine lutherische Freikirche . Sie hatte sich ab 1830 unter der Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Kirche in (später "in Alt-Preußen") gebildet. Dabei schlossen sich lutherischen Gemeinden in Preußen zu einer vom unabhängigen Kirche zusammen welche die 1817 erfolgte Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden nicht Führender Kopf der neuen Kirche war der Professor für Theologie Johann Gottfried Scheibel. Die hatte daher auch in Breslau ihren Sitz. 1841 wurde sie staatlich geduldet und 1845 staatlich anerkannt so dass sie sich eine kirchliche Ordnung geben konnte. Sie ist damit älteste lutherische Freikirche Deutschlands. Ihre Glieder wurden Außenstehenden bald als "Altlutheraner" bezeichnet. Später gehörten auch Gemeinden anderer Länder Deutschlands an etwa Nassau (ab 1852) Baden Hessen und Hannover. diesen Ländern bildeten sich später zum Teil lutherische Kirchen etwa die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden ab 1865.
1930 wurde die Evangelisch-lutherische Kirche in Alt-Preußen Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt und ab 1955 nannte sie sich in "Evangelisch-lutherische (altlutherische) um.
Nachdem Breslau nach dem 2. Weltkrieg unter Verwaltung von Polen gestellt worden errichtete die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche in Oberursel in Hessen eine eigene kirchliche Hochschule.
Die Verwaltung der Freikirche oblag einem Einer ihrer Kirchenführer war Präses Oberkirchenrat Dr. Günther aus Wuppertal-Elberfeld.
Die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche schloss sich 1972 mit anderen lutherischen Kirchen zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammen. Im Bereich der DDR die dortigen Gemeinden zunächst jedoch noch als Freikirche gleichen Namens fort. Erst mit der beider deutscher Staaten schloss sich im Jahr 1991 auch die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf Gebiet der DDR der SELK an.
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